3G-Regelung - Einschulungen mit Hygienekonzept

Auch für Einschulungen gilt die niedersächsische Coronaverordnung seit dem 25. August.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Goslar. Wie der Landkreis in einer Pressinformation mitteilt, finden die Einschulungen dieses Jahr unter Beachtung der 3G-Regelung für die Feierlichkeiten im schulischen Rahmen statt.


So dürfen nur Personen Zutritt zu den Feierlichkeiten im schulischen Rahmen erhalten, die geimpft, genesen oder einen aktuellen Corona-Negativtest vorweisen können, der je nach Testmethode nicht älter als 48 (PCR-Test) - 24 Stunden (PoC-Antigen-Schnelltest) ist. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testung ausgenommen. Ferner haben die Veranstalter ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen eine Kontaktdatenerhebung durchzuführen. Dies kann digital oder analog erfolgen.

Den Schulen als Veranstalter sei es natürlich freigestellt noch weitergehende Regelungen – beispielsweise was die Teilnehmerzahl betrifft – individuell zu treffen.


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