Seesen. Am Montagabend gegen 18:10 Uhr wurde im Bereich der Parkanlage am Jadgschloss ein 63-jähriger Seesener durch Polizeibeamte kontrolliert, da der Verdacht bestand, dass dieser unerlaubt fremde Personen mit seinem Smartphone fotografiert hatte. Zur Abklärung des Sachverhaltes sollte das Smartphone eingesehen werden. Hierbei verhielt sich die Person äußerst unkooperativ und aggressiv gegenüber den eingesetzten Beamten und sperrte sich gegen die Maßnahme. Eine entsprechende Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde gefertigt. Dies berichtet die Polizei.
Um sein Handy müsse jedoch niemand fürchten, wenn er in der Öffentlichkeit fotografiert oder filmt. Paragraf 201a des Strafgesetzbuches stellt das Fotografieren und Filmen nur unter Strafe, wenn diese den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers verletzt. Strafbar sei häufig erst die Veröffentlichung der gefertigten Aufnahmen, wenn hierfür kein Einverständnis der abgebildeten Person vorliege. Weshalb also sollte der Mann sein Handy abgeben?
Wie Polizeihauptkommissar Lothar Niemann von der Polizei Seesen auf Nachfrage erklärt, sei der 63-jährige Seesener kein unbeschriebenes Blatt: "Die Vorerkenntnisse, die wir über diesen Herren hatten in Verbindung mit dem Filmen von den Personen hat uns dazu veranlasst aus Gründen der Gefahrenabwehr kurz Einsicht in das Handy zu nehmen, damit das, was wir an Vorerfahrungen haben, nicht wieder passiert." Auf die Art der Vorerfahrungen könne man aus Datenschutzgründen nicht eingehen. Niemann stellt jedoch klar: "Diese Handlung von einem Normalbürger ohne Vorerkenntnisse hätte nicht dazu geführt, dass wir in sein Handy geschaut hätten", der Mann habe sein Handy nach dem Einsatz wieder zurückerhalten. Der Anfangsverdacht der Beamten habe sich nicht bestätigt.
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