Achtung Berufskraftfahrer - Viele Fahrerlaubnisse verlängern sich automatisch

Darauf weist der Landkreis Goslar hin, da es derzeit zu vielen als dringlich deklarierten Anträgen komme.

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Symbolbild. | Foto: regionalHeute.de

Goslar. In der Führerscheinstelle des Landkreises Goslar komme es aktuell vermehrt zu als dringlich deklarierten Anträgen auf Verlängerung von Fahrerlaubnissen für Berufskraftfahrer, die in den nächsten Wochen ablaufen. Der Landkreis Goslar weist jedoch darauf hin, dass bestimmte Fahrerlaubnisse für Berufskraftfahrer derzeit ohnehin automatisch verlängert würden. Der Landkreis erklärt die Details in einer Pressemitteilung.


Da es aufgrund eines personellen Umbruchs in der Führerscheinstelle derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommt, beziehungsweise Termine zur Antragstellung ausgebucht sind, möchte der Landkreis Goslar nochmal gezielt auf die Richtlinien 2003/59/EG und 2006/126/EG hinweisen. Danach gelten Weiterbildungen und Befähigungs- beziehungsweise Fahrerqualifizierungsnachweise, die zwischen dem 1. September 2020 und 30. Juni 2021 ablaufen, je nach Konstellation automatisch als um sechs beziehungsweise zehn Monate verlängert. Gleiches gelte auch für die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, DE, D1E. Eine Bestätigung seitens der Fahrerlaubnisbehörde über diese Verlängerung ist nicht erforderlich und wird auch nicht ausgestellt.

Insbesondere Berufskraftfahrer werden daher gebeten, von den kraft der genannten Verordnungen geltenden Maßnahmen der automatischen Verlängerung Kenntnis zu nehmen und einen neuen Führerschein innerhalb der bekannten Fristen vor Ablauf der verlängerten Gültigkeit zu beantragen. Bespielberechnungen für die jeweiligen Fristen sowie weitere Informationen zum Thema finden Interessierte auf der Homepage des Landkreises Goslar www.landkreis-goslar.de unter der Rubrik EU-Regelungen für Berufskraftfahrer.

Berufskraftfahrer sollten Verordnung mitführen


Obwohl davon auszugehen ist, dass die Polizei oder andere Ordnungskräfte im Falle von Kontrollen die entsprechenden Regelungen kennen, wird insbesondere Berufskraftfahrern empfohlen, eine Ausfertigung der Artikel 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19 mitzuführen. Diese finden sie ebenfalls in dem bereits genannten Bereich der Homepage der Kreisverwaltung.

Online-Angebot der Führerscheinstelle ausgebaut


Weiterhin möchte der Landkreis Goslar darauf hinweisen, dass die Führerscheinstelle ihr Online-Angebot ausgebaut hat. Bürger, die in einen anderen Landkreis verziehen, können eine sogenannte Karteikartenabschrift aus dem Fahrerlaubnisregister ab sofort online bestellen, wenn diese für eine Führerscheinangelegenheit am neuen Wohnort benötigt wird. Den Onlineantrag findet man ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Goslar unter Bürgerservice/ Auto & Verkehr/ Online-Service.


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