Am Gallenberg in Wildemann: Evakuierung aufgehoben


Die Evakuierung der Häuser am Gallenberg wurde am Freitag aufgehoben. Grafik: wildemann_gallenberg_© OpenStreetMap-Mitwirkende (CC-BY-SA)
Die Evakuierung der Häuser am Gallenberg wurde am Freitag aufgehoben. Grafik: wildemann_gallenberg_© OpenStreetMap-Mitwirkende (CC-BY-SA)

Clausthal-Zellerfeld. Am Freitag wurde die Aufhebung der Evakuierung der Häuser am Gallenberg bekannt gegeben, wie die Stadt in einer Presse-Info mitteilte. Es könnten zwar noch Erdstücke rutschen, diese würden aber lediglich bis in den Garten des Hauses Bohlweg 32 rutschen, so Gutachter.


Bereits am Freitag fand um 19 Uhr in den Räumen der Kirchengemeinde in Wildemann eine Anliegerversammlung zu den Zwischenuntersuchungsergebnissen am Gallenberg statt.


Im Ergebnis ist festzustellen, dass keine Gefahr eines lawinenartigen Abgangs der Halde, beziehungsweise des Hanges am Gallenberg besteht.


Es besteht aber die Gefahr, dass sich in einer Tiefe von ein bis vier Metern Erdmaterial lockert und sich in Form von mehreren Quadratmetern großen Schollen löst. Diese Abgänge können laut Gutachten aber nicht weiter als bis in den Garten des Hauses Bohlweg 32 rutschen.


In Folge dieser Erkenntnisse können die Evakuierungsverfügungen gegen die Anlieger der Straße Am Gallenberg und des Eigentümers des Hauses Bohlweg 32 ab sofort aufgehoben werden.


Die Stadt kommt für die Kosten auf, die durch den Ausfall von Vermietungen von Ferienwohnungen, beziehungsweise für die Anmietung von Ferienwohnungen im Ort bis einschließlich den 5. März entstanden sind.


Die Bewohner können in ihre Häuser zurückkehren, da die Häuser selbst nicht in Gefahr sind, durch Hangbewegungen abzurutschen oder beschädigt zu werden. Die Ferienwohnungen im Haus Bohlweg 32 können wieder vermietet werden.


Der Weg Am Gallenberg muss jedoch umgehend vom Grundstück Bohlweg 32 aus befestigt und im späteren zeitlichen Verlauf insgesamt saniert werden.


Es sind weiterhin Sicherungsmaßnahmen auf dem Grundstück Bohlweg 32 vorzunehmen. Dies kann zum Beispiel in Form von Gabionenwänden, dichter Strauchbepflanzung oder Ähnlichem geschehen.


Es ist eine Notfallplanung in Arbeit, die im Fall erneuter Beschädigungen von Wasser-, Strom-, oder Gasleitungen greift.



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