Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl - Urteil liegt vor

Statt knapp fünf Jahren, dauert Urte Schwerdtners Amtszeit knapp zehn Jahre. Da dies erst nach der Wahl bekannt wurde, folgten einige Klagen.

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Urte Schwerdtner wird wohl viele Jahre Oberbürgermeisterin von Goslar bleiben.
Urte Schwerdtner wird wohl viele Jahre Oberbürgermeisterin von Goslar bleiben. | Foto: Thomas Stödter

Goslar / Braunschweig. Im September letzten Jahres wurde Urte Schwerdtner zur neuen Oberbürgermeisterin der Stadt Goslar gewählt. Erst danach wurde bekannt, dass durch eine Besonderheit aufgrund der Fusion von Goslar und Vienenburg ihre Amtszeit nicht wie gedacht 2026 endet, sondern erst 2031. Nachdem der Rat der Stadt die Einsprüche gegen die Wahl zurückgewiesen hatte, folgten mehrere Klagen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Hierzu liegt nun das schriftliche Urteil vor.



Auf 26 Seiten stellt das Gericht dar, dass seitens der Wahlleitung zwar Fehler gemacht worden seien, diese aber nicht so gravierend sind, dass die Wahl für ungültig erklärt werden müsse. Die Kosten des Verfahrens von 20.000 Euro müssten die Kläger tragen.

Rat hätte Termin beschließen müssen


Es wurden einige formale Fehler gemacht. So hätten Termine für Wahl und Stichwahl des neuen Oberbürgermeisters per Ratsbeschluss festgelegt werden müssen. Allerdings ist das Verwaltungsgericht der Ansicht, dass sehr wahrscheinlich auch dann die Termine parallel zur Kommunalwahl und zwei Wochen später zur Bundestagswahl gelegt worden wären. Vor allem hätte das auf die Wähler und ihre Entscheidung kaum einen Einfluss gehabt, zumal diese vermutlich gar nicht wussten, dass so eine Entscheidung nötig sei.

Über die tatsächliche Dauer der Amtszeit zu informieren, sei dagegen gar keine Aufgabe der Wahlleitung und könne ihr daher auch nicht zum Vorwurf gemacht werden. Zudem glaubte das Gericht den Aussagen des Wahlleiters und auch des vorherigen Oberbürgermeisters, erst im Nachgang zur Wahl Kenntnis davon erlangt zu haben, dass die Amtszeit der neuen Oberbürgermeisterin nicht – wie bisher angenommen – mit Ablauf des 31. Oktober 2026 (vier Jahre und zehn Monate), sondern erst mit Ablauf des 31. Oktober 2031 (neun Jahre und zehn Monate) enden wird.

Junk hätte es verhindern können


Das Gericht weist in seinem Urteil auch noch einmal darauf hin, dass das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz die Möglichkeit vorgesehen habe, dass der amtierende Oberbürgermeister - in diesem Fall Dr. Oliver Junk - am 31. Oktober 2021 vorzeitig aus dem Amt scheidet mit der Folge, dass dessen Nachfolgerin am nächsten allgemeinen Kommunalwahltag gewählt werden kann. Dann wäre die verlängerte Amtszeit entfallen. Geschehen sei dies aber nicht. Die Amtsübergabe erfolgte erst zum Jahreswechsel.


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