Clausthal-Zellerfeld. Am vergangenen Donnerstag, 8. August, waren Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig zu einer Prüfung auf dem Gelände eines Bauvorhabens in Clausthal-Zellerfeld. Dies geht aus einem Bericht des Hauptzollamts hervor.
Die Personenprüfungen der acht dort angetroffenen Arbeiter, die von vier verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt werden, erfolgte nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Sieben der Arbeiter wiesen sich mit ausländischen Ausweisen und deutschen Aufenthaltstiteln aus. Eine Person mit ukrainischem Ausweis verfügte jedoch über keinen Aufenthaltstitel. Gegen diese Person wurde noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren wegen illegalem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Ausweis gefälscht?
Außerdem prüften die Beamten den Ausweis dieser Person etwas genauer und stellten mittels Dokumentenprüfgerät fest, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelte. Als die Person auf das gefälschte Ausweisdokument angesprochen und nach weiteren Ausweisdokumenten befragt wurde, holte der Beschuldigte einen Reisepass der Republik Moldau hervor.
Beide Ausweise wurden durch die Zöllner sichergestellt und im Anschluss der Maßnahme wurde der gefälschte ukrainische Reisepass der Polizei und der moldawische Reisepass der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar übergeben.
Ausreise angeordnet
Über die ausländerrechtlichen Maßnahmen entscheidet immer die zuständige Ausländerbehörde. Diese hat im vorliegenden Fall den Beschuldigten umgehend zur Ausreise aufgefordert und mit einer Wiedereinreisesperre für die Dauer von zwei Jahren belegt. Wenn die Person nicht freiwillig ausreisen sollte, betrüge die Wiedereinreisesperre sogar drei Jahre.
Weitere Ermittlungen gegen den betroffenen Arbeitgeber stehen noch aus.
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