Auch in diesem Jahr: Verbotszonen am Himmelfahrtstag


Die Feiern am Himmelfahrtstag 2012 hinterließen vor allem an der Granetalsperre ein Bild der Verwüstung. Neben zurückgelassenem Müll wurden auch Wanderschilder zerstört. Archivfoto: Polizei
Die Feiern am Himmelfahrtstag 2012 hinterließen vor allem an der Granetalsperre ein Bild der Verwüstung. Neben zurückgelassenem Müll wurden auch Wanderschilder zerstört. Archivfoto: Polizei

Goslar. Auch in diesem Jahr halten die Behörden an den Verbotszonen am Himmelfahrtstag am Donnerstag, 30. Mai, rund um die Innerste- sowie die Granetalsperre in Langelsheim sowie die Steinbergwiesen bei Goslar fest. Dies teilen der Landkreis Goslar und die Polizeiinspektion Goslar in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.


Diese Entscheidung würden die zuständigen Städte Goslar und Langelsheim sowie das Niedersächsische Forstamt Clausthal nach Abstimmung mit Polizei und Kreisverwaltung bereits zum sechsten Mal entscheiden. Auslöser wären massive Ausschreitungen im Jahr 2012 gewesen. Damals hätten sich große Menschengruppen an der Granetal- und Innerstetalsperre zum gemeinschaftlichen Feiern verabredet. Die Veranstaltungen seien derart eskaliert, dass es zu lautstarken Pöbeleien, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen gekommen sei und die Polizei mehrfach eingreifen musste.

Achtsamer Umgang mit Alkohol


Nach erneuten Ausschreitungen im Folgejahr auf den Steinbergwiesen bei Goslar wäre dieses Gebiet ebenfalls in die Verbotszonen einbezogen worden. Mit diesen Maßnahmen würden die Behörden die Hoffnung verknüpfen, dass ein achtsamerer Umgang beim Alkoholgenuss erfolge, und die Ordnungskräfte in schwierigen Situationen besser Eingreifen könnten. Die Polizeidienststellen werden am Himmelfahrtstag mit Angehörigen der Bereitschaftspolizei, der Diensthundeführergruppe und der Reiterstaffel personell verstärkt, um gemeinsam mit den Gemeinden die Einhaltung der Verbotszonen zu überwachen.

Unabhängig von diesen besonderen Maßnahmen werden die Einsatzkräfte selbstverständlich auch außerhalb der genannten Verbotszonen darauf achten, dass es nicht zu Alkoholexzessen komme, damit die Einwohnerinnen und Einwohner den Feiertag allerorts entspannt genießen könnten. Ferner würden die Behörden auf das Grillverbot in den besagten Gebieten beziehungsweise auf die generell mögliche Brandgefahr auf den öffentlichen Flächen hinweisen.

Die Verbotszonen im Überblick


Die ausgesprochenen Verbote würden an Innerstetal- und Granestalsperre jeweils für den Talsperrendamm und einen Korridor rund um die Talsperren gelten. Dieser Korridor reiche jeweils von der Wasserfläche bis 50 Meter über die rund um die Talsperren verlaufenden Wege hinaus. Ferner würden die Verbote auf dem Gelände zwischen „Kleinem Schlüsseltal“ im Norden und „Großem Schlüsseltal“ im Süden sowie dem Nonnenberg vom unteren bis zum oberen Steinbergparkplatz einschließlich der Steinbergwiesen im Osten sowie für den Bereich des Graneblockhauses gelten.


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