Goslar. In allen Bereichen der Unterstadt, in der derzeitig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, wird eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Diesen Beschluss hat der Rat der Stadt in seiner vergangenen Sitzung zugestimmt. Weiterreichende Verkehrsbeschränkungen sollen im Rahmen der Einführung der Tempo-30-Zone nicht verändert werden.
Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich zwischen dem Breiten Tor und der Fußgängerzone liegen laut Verwaltungsvorlage vor. Zudem sei nach Anhörung der Polizei zwischenzeitlich eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Ausweisung einer Tempo-30-Zone erfolgt. Nach Lieferung der erforderlichen Schilder könne die Maßnahme umgesetzt werden. Bauliche Maßnahmen seien nicht erforderlich.
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