Goslar. In allen Bereichen der Unterstadt, in der derzeitig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, wird eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Diesen Beschluss hat der Rat der Stadt in seiner vergangenen Sitzung zugestimmt. Weiterreichende Verkehrsbeschränkungen sollen im Rahmen der Einführung der Tempo-30-Zone nicht verändert werden.
Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich zwischen dem Breiten Tor und der Fußgängerzone liegen laut Verwaltungsvorlage vor. Zudem sei nach Anhörung der Polizei zwischenzeitlich eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Ausweisung einer Tempo-30-Zone erfolgt. Nach Lieferung der erforderlichen Schilder könne die Maßnahme umgesetzt werden. Bauliche Maßnahmen seien nicht erforderlich.
Aus Tempo 50 wird Tempo 30
Alle Bereiche der unteren Altstadt, in denen derzeit 50 km/h erlaubt sind, werden zu Tempo-30-Zonen. Symbolfoto: Alec Pein | Foto: Alec Pein