Goslar. Im Vorfeld zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, wurden in einigen Kommunen im Wahlkreis 52 (Goslar – Northeim – Göttingen II) fehlerhafte Briefwahlunterlagen herausgegeben: Statt eines gültigen Stimmzettels haben einzelne Bürger fälschlicherweise mit
ihren Unterlagen einen Musterstimmzettel erhalten. Dies teilte der Landkreis Goslar mit.
Auch Kommunen im Landkreis Goslar sind von diesem Fehler betroffen. Bislang ist der Goslarer Kreisverwaltung bekannt, dass einzelne
Briefwähler in Braunlage und Bad Harzburg diese fehlerhaften Unterlagen erhalten haben.
Musterstimmzettel sind anhand des Aufdrucks „MUSTER“ zu erkennen. Der Landkreis Goslar weist darauf hin, dass die Stimmabgabe auf einem derartigen Stimmzettel ungültig ist.
Wie man sich verhalten soll
Betroffene Bürger sollten sich daher umgehend mit der Stadt oder Gemeinde in Verbindung setzen, von der sie die Briefwahlunterlagen erhalten haben.
Hierbei handelt es sich um die jeweilige Wohnortgemeinde, in den bislang bekannten Fällen also um die Städte Bad Harzburg und Braunlage. So kann sichergestellt werden, dass betroffene Briefwähler schnellstmöglich gültige Wahlunterlagen erhalten.