Ausnahmen von Quarantäne - Erste Bewohner können Clausthaler Studentenheim verlassen

Das Besuchsverbot bleibt aber bestehen.

Einige Bewohner dürfen das Heim jetzt wieder verlassen.
Einige Bewohner dürfen das Heim jetzt wieder verlassen. | Foto: aktuell24

Clausthal-Zellerfeld. Als Auswirkung der negativen Testergebnisse dürfen nach individueller Prüfung durch das Gesundheitsamt einige Bewohnerinnen und Bewohner das Clausthaler Studentenwohnheim, in dem es einige nachgewiesene Corona-Fälle gegeben hatte, teilweise ab Freitagnachmittag und teilweise vor dem Ablauftermin der Allgemeinverfügung zur Absonderung bereits unter Auflagen wieder verlassen. Das berichtet der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung.


Grundsätzlich dürfen Maßnahmen wie die erfolgte Quarantäne, die einen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellen, nur soweit und solange angeordnet werden, wie es zur Verhinderung der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit notwendig ist. Durch die hervorragende Kooperation der Wohnheimbewohner konnte das Infektionsgeschehen auf eine Etage begrenzt werden. Im Rahmen der Prüfung zur Aufrechterhaltung solcher Maßnahmen ist für jede Person eine individuelle Betrachtung anzustellen. Je nachdem, ob ein enger Kontakt zu einem positiven Fall bestand und eine Inkubationszeit abzuwarten ist oder kein direkter Kontakt bestand, sind unterschiedliche Zeitpunkte für eine Entwarnung zu errechnen.

Selbst bei den positiven Fällen ist je nach Symptombeginn beziehungsweise bei Symptomfreiheit je nach Vorlage des Testergebnisses bei Ablauf der 14-tägigen Absonderung von einer Genesung auszugehen, sofern die letzten beiden Tage der Absonderung (Tag 13 und 14) symptomfrei waren. In diesen Fällen, die überwiegend die Personen des 1. und 2. Obergeschoss des Wohnheimes betreffen, kann eine vorzeitige Ausnahme und Entlassung aus der Quarantäne unter Auflagen erfolgen.

Besuchsverbot bleibt


Die Auflagen stellen sich dergestalt dar, dass im Wohnheim und der Öffentlichkeit weiterhin die bisher geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. In jedem Fall bestehen bleibt zudem das Besuchsverbot für das Studentenwohnheim. Das Gesundheitsamt hat in Kooperation mit dem Studentenwerk die Bewohner umfassend über die individuell unterschiedlichen Quarantänezeitpunkte und weiteren Verhaltensregeln persönlich aufgeklärt und alle Beteiligten stehen auch für die weitere Betreuung zur Verfügung. Allgemein ist nochmals hervorzuheben, dass die disziplinierte Einhaltung der A-H-A Regeln – Abstand, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken – die weitaus effektivsten Maßnahmen darstellen, um die Ausbreitung der Pandemie zu begrenzen bzw. zu verhindern.