Goslar. Im nächsten Kreisausschuss, 8. Mai, wird es um die Förderung des Projekts "Gesundes Frühstück" in Kindertagesstätten gehen. Es soll geprüft werden, ob der Landkreis neben den Kosten fürs Mittagessen auch sonstige Verpflegungskosten für benachteiligte Kinder übernehmen kann.
Auch im Landkreis Goslar gibt es viele Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Hartz IV-Leistungen) erhalten. Ein nicht geringer Teil davon frühstückt unzureichend, so dass nun das Projekt "Gesundes Frühstück" in den Kitas gefördert werden soll. Doch ist die rechtliche Lage bezüglich der Finanzierung verzwickt.
Zwar sehen die Leistungsgesetze SGB II und SGB XII eine Berücksichtigung der Mittagsverpflegung vor, doch ist andere Verpflegung nicht vorgesehen und damit nicht aus Mitteln für Bildung und Teilhabe finanzierbar. Frühstück, Tagesgetränk, Zwischenmahlzeit und Abendessen gehören somit nicht zur berücksichtigungsfähigen Verpflegung. Auch eine Kostenübernahme im Rahmen der Jugendhilfe nach § 90 SGB VIII ist nicht möglich, da hier nur Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes gefördert werden und bezieht sich lediglich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.
1.100 Kinder sind anspruchsberechtigt
Daher gestaltet sich die Finanzierung schwierig. Sprechen wir schließlich von Kosten für ein Frühstück von 1 bis 1,50 Euro pro Tag und Kind. Bei rund 1.100 anspruchsberechtigten Kindern nach SGB VIII in einem Kalenderjahr und angenommenen durchschnittlichen Kosten von 1 bis 1,50 Euro pro Mahlzeit sowie einem Angebot von acht Frühstücken pro Monat (gleich 2 in der Woche) wird von rund 110.000 bis 220.000 Euro Jahreskosten ausgegangen. Bei einem täglichen Frühstücksangebot belaufen sich die Kosten auf zirka 220.000 bis 330.000 Euro pro Jahr. Eine Menge Geld also, die die im Haushalt veranschlagten Mittel in Höhe von 25.000 Euro bei weitem übersteigt.
Ein weiteres Problem: Die Kommunen zeichnen ein sehr unterschiedliches Bild, wie in den einzelnen Kindergärten das „gesunde Frühstück“ organisiert ist. Das Frühstücksangebot reicht von täglich, über ein- bis zweimal wöchentlich, 14-tägig, ein- bis zweimal monatlich bis hin zu gelegentlich. Auch die Darreichungsform ist höchst unterschiedlich, genau so differenziert wie die Frage: „Was ist ein gesundes Frühstück?“ Selbst innerhalb der Kommunen ist das Angebot höchst unterschiedlich.
Die Lösung soll ein von der „Koordinierungsgruppe Kinderbetreuung“ in Abstimmung mit Vertretern der Gemeinden erarbeiteter Plan sein, der eine Alternative zur direkten Gewährung von Leistungen für bedürftige Kinder darstellt. Dieser sieht folgendes vor: In Zusammenarbeit mit den Kindergärten im zweiten Halbjahr 2017 wird ein Projekt „gesundes Frühstück“ durchgeführt. Für die Durchführung erhalten die teilnehmenden Kindergärten einen Zuschuss von bis zu 500 Euro.
Der Beschlussvorschlag im Detail:
1. Eine Übernahme von sonstigen Verpflegungskosten für bedürftige Kinder in Kindertagesstätten im Rahmen von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist nicht möglich.
2. Die vom Kreistag zur Verfügung gestellten Mittel sollen für eine Projektförderung „Gesundes Frühstück“ in Kindertagesstätten eingesetzt werden. Kindertagesstätten im Landkreis Goslar können einmalig auf Antrag bis zu 500 Euro für entsprechende Projekte erhalten. Die Mittel sind insgesamt auf 25.000 Euro begrenzt und werden an die Kindergartenträger ausgezahlt sofern ein pädagogisches Konzept für die Vermittlung einer kindgerechten sowie gesunden Ernährung vorgelegt wird.
3. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den Kreisausschuss.
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