Goslar. Das Veterinäramt des Landkreises Goslar hat einem Viehbetrieb in der Samtgemeinde Lutter aus Gründen des Tierwohls zirka 135 Milchkühe, Jungrinder und Kälber fortgenommen und ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Vorangegangen war eine Begehung mit der Polizei, bei welcher unzählige Leichen und Knochen aufgefunden wurden. Der Landkreis Goslar informiert in einer Pressemitteilung auch darüber, dass vom Stall keine gesundheitliche Gefahr für die Umwelt ausgeht.
Die Tiere verbleiben zunächst auf dem Gelände des Betriebes und werden seit dem Wochenende durch einen anderen Landwirt versorgt.
Die Kreisverwaltung ist bereits seit 2017 mit dem Viehbetrieb in Kontakt, da dort Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen bekannt geworden sind. Die Betreiber zeigten sich im Laufe des Verfahrens kooperativ und haben verabredete Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einsatz unterstützender Betriebshelfer oder die Hinzuziehung von Futtermittelberatern, regelmäßig umgesetzt. Auch eine technische Störung, die Ende des letzten Jahres zu einem Gülleaustritt und einer Verteilung der Gülle in den Ställen geführt hat, konnte unter Regie des Veterinäramtes sowie der unteren Wasserbehörde durch den Betreiber beseitigt werden; um die Tiere haben sich damals hinzugezogene Tierhelfer gekümmert. Im Laufe durchgeführter Kontrollen im ablaufenden Jahr wurden keine Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften festgestellt, die weitergehende ordnungsbehördliche Maßnahmen gerechtfertigt hätten.
Unzählige Leichen auf dem Bauernhof
In der letzten Woche wurde gegenüber der Kreisverwaltung angezeigt, dass es erneut zu Vernachlässigungen der Tiere in dem Betrieb gekommen sei. Ergänzend wurde der Verdacht geäußert, dass verendete Tiere nicht wie gesetzlich vorgesehen der Tierkörperbeseitigungsanlage zugeführt worden seien. Im Rahmen einer noch am selben Tag gemeinsam mit der Polizei durchgeführten Kontrolle wurden die vorgetragenen Vorwürfe bestätigt. So wurden zum einen vernachlässigte Milchkühe und Rinder angetroffen sowie auf dem Gelände verteilte und abgedeckte Tierkadaver und Knochen gefunden. Um wie viele verendete Tiere es sich handelt, kann nicht mehr festgestellt werden. Bei den skelettierten Kadavern sei eine nachträgliche Feststellung der Todesursache nicht mehr möglich; bei den anderen Tieren laufen noch entsprechende Untersuchungen und Ermittlungen. Zwei der Kühe sind aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes zwischenzeitlich verendet und zwei weitere mussten aus Gründen des Tierwohls eingeschläfert werden.
Neben den tierschutzrechtlichen Verfehlungen wurde auch ein Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Auflagen in dem Viehbetrieb festgestellt. So sorgte eine defekte Pumpe dafür, dass durch Silage sowie Kraftfahrzeugverkehr im Betrieb verschmutzte Niederschlagsgewässer nicht wie vorgesehen aus einem sogenannten Pumpensumpf in den dafür vorgesehenen Güllebehälter gepumpt wurden.
Anderer Landwirt kümmert sich um die Probleme
Dem gewerbetreibenden Milchviehbauern wurden die zirka 135 Milchkühe, Jungrinder und Kälber nach den tierschutzrechtlichen Bestimmungen fortgenommen; darüber hinaus wurde ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Seit dem Wochenende konnte ein weiterer Landwirt gefunden werden, der die Tiere im Auftrag der Kreisverwaltung versorgt. Dieser kümmert sich durch geeignete Maßnahmen aktuell auch darum, dass die verschmutzten Flüssigkeiten aus dem Pumpensumpf in den Güllebehälter geleitet werden. Anfang kommender Woche soll die defekte Pumpe ausgetauscht werden. Darüber hinaus werden die aufgefundenen Kadaver und Knochen der verendeten Tiere durch einen Fachbetrieb der hiesigen Tierkörperbeseitigungsanlage zugeführt.
Wo die verbleibenden Milchkühe, Jungrinder und Kälber mittelfristig verbleiben und ob diese von einem anderen Betrieb übernommen werden, wird derzeit mit allen Beteiligten geklärt.
Eine Gefahr für die Bevölkerung aufgrund der tierschutzrechtlichen Verfehlungen, der defekten Pumpe oderaufgrund von Seuchenerregernhabe zu keiner Zeit bestanden.
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