Bei Asklepios droht Kurzarbeit - Heftige Kritik von ver.di und dem Marburger Bund

Viele Betten in den privat geführten Kliniken der Region stehen leer. Die Kliniken müssten deshalb sparen - Das sorgt für Unmut beim Marburger Bund und bei der Gewerkschaft ver.di.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Goslar. Übereinstimmenden Berichten des Marburger Bundes und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zufolge hat der Klinikbetreiber Asklepios Pläne an die Betriebsräte herangetragen, nach denen alle Mitarbeiter der Asklepios-Kliniken Schildautal in Seesen in Kurzarbeit gehen sollen. Der Klinikbetreiber rechtfertigt den Schritt und fühlt sich von der Politik im Stich gelassen. Die gewährten Ausgleichszahlungen für Betten, die für COVID-19 Patienten vorgehalten werden müssen, reichten nicht aus.


Asklepios hat beispielsweise in Seesen beim Betriebsrat Kurzarbeit angemeldet. In Seesen gelte dies nach Informationen des Marburger Bundes für alle Beschäftigten. In Goslar seien unter anderem Beschäftigte in der Pflege ausgenommen, wohingegen ärztliches und therapeutisches Personal betroffen wäre. "Wenn die Bundesagentur das in diesen Zeiten in Kliniken bewilligen sollte, bekommen die Beschäftigten einen Teil als Kurzarbeitergeld. Selbst wenn die Betriebsräte einen Aufstockungsbetrag durchsetzen können, wird das Gehalt der Beschäftigten aber gekürzt", kritisiert Jens Havermann, Gewerkschaftssekretär bei ver.di. Sein Fazit: „Wenn das der wertschätzende Umgang ist, den wir aus der Krise lernen wollen, dann gute Nacht. Kein Wunder, dass die Beschäftigten dabei jegliche Hoffnung verlieren, dass wir es ernst meinen mit dem Respekt und hohen Stellenwert ihrer Tätigkeit für uns alle. Wenn die Gemeinschaft das noch verhindern will, dann muss sie ein für alle Mal solche Praktiken ächten – schnellstens!“

Viele Betten stehen leer


Die Kliniken bereiten sich derzeit auf den Ernstfall vor und organisieren zusätzliche Intensiv- und Behandlungskapazitäten für Corona-Patienten. Damit dieses sofort zur Verfügung stehen können, bleiben sie bis zum Eintritt des Ernstfalls ungenutzt. Für diese leerstehenden Kapazitäten erhielten die Krankenhäuser Ausgleichszahlungen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ sei eine Anmeldung von Kurzarbeitergeld „zur Sicherung der Liquidität des Krankenhauses daher nicht erforderlich“.

„Das Vorgehen ergibt absolut keinen Sinn, ist geringschätzend und demoralisierend. Wir brauchen in dieser Situation alle Beschäftigten. Alles andere ist unverantwortlich.“

- Andreas Hammerschmidt, Marburger Bund



Andreas Hammerschmidt, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes in Niedersachsen, vertritt hier eine klare Meinung: „Man könnte den Eindruck bekommen, Asklepios wolle einerseits die Mittel aus dem Sozialsicherungspaket mitnehmen und gleichzeitig seine Personalausgaben für Goslar und Seesen auf Kosten der Beschäftigten senken. Sollte es zu einer Zuspitzung der Pandemie kommen, würde das im schlimmsten Fall wohl auch auf Kosten der Bevölkerung erfolgen.“

Existenz zahlreicher Krankenhäuser gefährdet


"Es ist unanständig, wenn ver.di verschweigt, dass der „Rettungsschirm“ der Politik anlässlich der Corona-Krise bundesweit die Akutkliniken, vor allem die Rehakliniken nur unvollständig berücksichtigt und nur zum Teil refinanziert", kommentiert Ralf Nehmzow, Pressesprecher der Asklepios-Kliniken in Goslar und Seesen die Kritik von ver.di und fährt fort: "Dadurch gefährdet die Politik bundesweit und ganz allgemein die Existenz zahlreicher Krankenhäuser, egal ob sie kommunal sind oder andere Träger haben." Asklepios-Regionalgeschäftsführerin Adelheid May berichtet von "großen Löchern" im Rettungsschirm der Bundesregierung: "Das größte Loch klafft nach wie vor über den Rehabilitationshäusern sowie bei der Verfügbarkeit und Finanzierung von Schutzmaterialien. Somit werden einzelnen Bereiche des Gesundheitssystems vor der Insolvenz bewahrt, in anderen Bereichen werden aber große Probleme entstehen. Einen vollständigen Erlösausgleich leistet der Schutzschirm der Bundesregierung jedoch nicht." Auch Unikliniken und Fachkliniken mit einem höheren Schweregrad (CMI) seien nicht hinreichend finanziert. "So gehen inzwischen auch die ersten Akutkliniken – wie zum Beispiel die Marienhausgruppe – bundesweit in Kurzarbeit."

Der Rettungsschirm der Bundesregierung enthalte laut May nur kleinere existenzsichernde Maßnahmen für zahlreiche Rehakliniken, was man bei Asklepios nicht nachvollziehen könne: "Denn aufgrund der nicht mehr im bisherigen Umfang durchgeführten elektiven Eingriffe in den Akuthäusern, kommen natürlich weniger Patienten in die Reha." Zusätzlich sei in der Bevölkerung eine deutliche Unsicherheit zu spüren, die ebenfalls zu Rückgängen in der Belegung führe. Ohne die entsprechenden Erlöse aus der Therapie oder dem Rettungsschirm des Bundes gebe es laut May für Kurzarbeit keine Alternative. Sie ergänzt: "Im Gegenteil, der Rettungsschirm leistet zu guter Letzt auch deshalb keinen vollständigen Erlösausgleich, weil die Rehaeinrichtungen das Instrument der Kurzarbeit in Anspruch nehmen sollen."

"Ohne die entsprechenden Erlöse aus der Therapie oder dem Rettungsschirm des Bundes gibt es für Kurzarbeit keine Alternative."

- Adelheid May, Asklepios-Regionalgeschäftsführerin Harz



Kurzarbeit soll letztes Mittel bleiben


Zunächst einmal, so stellt die Regionalgeschäftsführerin klar, befinde man sich mit den Betriebsräten zum Thema Kurzarbeit im Gespräch, um die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen "falls wir dieses Mittel als letzte Möglichkeit wirtschaftlichen Schaden abzuwenden in Betracht ziehen müssen. Letztlich werden dann auch so Arbeitsplätze weiterhin gesichert. Wir versuchen natürlich alles, um letztendlich Kurzarbeit zu vermeiden, können sie aber aus den genannten Gründen nicht vollends ausschließen."

Bei der Frage, ob Kurzarbeit wirklich notwendig ist, gehe es ganz allgemein darum, sorgsam und immer wieder aufgrund der aktuellen Lage zu prüfen und dann abzuwägen, ob dies nur als letztes Mittel – also nach Ausschöpfung von anderen Maßnahmen wie etwa Urlaubs-Abbau und Minusstunden – anzuwenden sei. "Hierbei haben wir auch die im Sozialgesetzbuch verankerte Pflicht, Arbeitsplätze zu sichern und damit auch eine hohe Verantwortung für unsere Arbeitnehmer", konstatiert die Regionalgeschäftsführerin abschließend.


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