Blutentnahme ohne richterliche Anordnung?

von Alec Pein


Symbolfoto: Polizei
Symbolfoto: Polizei | Foto: Polizei



Goslar. Die 54. Verkehrsgerichtstage (VGT) in Goslar sind heute offiziell beendet und die Empfehlungen der Arbeitskreise formuliert worden: Der "Arbeitskreiskreis I:'Moderne Messmethoden' und Blutentnahme im Verkehrsstrafrecht" fordert den Richtervorbehalt, der für die Anordnung einer Blutprobeentnahme besteht, zu streichen und fordert "eine originäre Anordnungskompetenz der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu schaffen".

Polizisten sollen also. so der Wunsch des Arbeitskreises, bei einer Kontrolle vor Ort und ohne Anordnung eines Richters darüber entscheiden dürfen, ob der Verkehrsteilnehmer eine Blutprobe abzugeben habe. Wie schon 2009 stellte der Arbeitskreis fest, dass die Atemalkoholanalyse gegenwärtig kein ausreichendes Beweismittel sei. Entgegen der Aussage des Koalitionsvertrages "Bei Verkehrsdelikten streben wir an, zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration auf körperliche Eingriffe zugunsten moderner Messmethoden zu verzichten", empfehlen die Experten nun eine Vereinfachung des derzeit üblichen Verfahrens. Aktuell muss vorerst der jeweilige Sachverhalt einem Richter oder zumindest einem Staatsanwalt geschildert werden, der dann über die Notwendigkeit einer Anordnung zur Blutentnahme entscheidet.

"Moderne Messmethoden" fördern


Des weiteren fordert der Arbeitskreis von der Bundesregierung weitere Forschungsaufträge für die Atemalkoholnalyse zu erteilen und die Entwicklung "weniger invasiver 'moderner Messmethoden'" zu fördern. Dafür sei zum Beispiel die Begründung eines Grenzwertes der Atemalkoholkonzentration zur Feststellung der "absoluten Fahrunsicherheit" nötig.