Bodensteiner Klippen - Darf bald auf beiden Seiten geklettert werden?

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Kann an den Bodensteiner Klippen auf der Wolfenbütteler Seite bald wieder geklettert werden? Foto: Privat
Kann an den Bodensteiner Klippen auf der Wolfenbütteler Seite bald wieder geklettert werden? Foto: Privat | Foto: Privat



Region. Im Landkreis Wolfenbüttel wurde im Sommer des vergangenen Jahres über ein Kletterverbot an den Bodensteiner Klippen diskutiert. Und während man auf der Wolfenbütteler Seite noch diskutierte, kletterte man auf der Goslarer Seite munter weiter. Nun soll die Sache noch einmal geprüft werden.

Besonders die IG Klettern Niedersachsen verstand die Unterschiede nicht hatte gegen diesen Beschluss Widerspruch eingelegt. Stellte sich doch die Frage: Warum ist es auf der einen Seite erlaubt, während es auf der anderen Seite verboten ist? Noch dazu, wenn beide Seiten nur knapp 50 Meter auseinander und beide Regionen dem selben FFH-Gebiet angehören? Das Klettergebiet im Landkreis Wolfenbüttel ist in Privatbesitz. Auf Antrag des Waldeigentümers Bernward Richert sprach der Landkreis Wolfenbüttel Anfang Juni 2015 ein Kletterverbot für die Bodensteiner Klippen aus. Damit habe der Waldeigentümer verhindern wollen, dass der Wald als Erholungsgebiet Schaden nähme und dass die Besucher des Waldes nicht von herunterfallenden Felsstücken oder Sicherungshaken verletzt würden.

Das ausgesprochene Kletterverbot löste einen Konflikt zwischen dem Waldeigentümer und der IG Klettern Niedersachsen aus, die seit Jahren die Bodensteiner Klippen für ihre Kletteraktivitäten nutzten. Nun könnte ein Schreiben des Landwirtschaftsministeriums, das an Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Niedersachsen ging, die Sache klären. In dem Schreiben wird angekündigt, dass das Land die Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Waldgesetz in einigen Punkten zeitnah ändern wolle. Unter anderem wird hierbei auch das Thema Klettern ins Visier genommen. Das Klettern sei Teil des freien Betretungsrechtes und bedürfe grundsätzlich keiner Zustimmung des Waldeigentümers. Es sei denn, dass das Klettern eine unzumutbare Nutzung darstelle, heißt es in dem Schreiben. „Es soll keine pauschalen Betretungsverbote geben“, erklärte Agrar- und Forstminister Christian Meyer auf Anfrage von regionalHeute.de. „Im Wald sollte sich jede und jeder frei aufhalten, erholen und die Natur genießen können. Das Klettern in freier Landschaft gehört dazu“, sagte er weiter. Vor einem endgültigen Verbot sollen nun Möglichkeiten ausgeschöpft werden, einen angemessenen Interessenausgleich zu erzielen, heißt es in dem Schreiben.

Landkreis Wolfenbüttel prüft die Sachlage


Ob ein Klettern an den Bodensteiner Klippen nun zumutbar sei, oder nicht, wird zurzeit vom Landkreis untersucht, erklärte Pressesprecherin des Landkreises Kornelia Vogt auf Anfrage unserer Online-Tageszeitung. Die Abteilung für Natur- und Landschaftsschutz prüft derzeit, inwieweit die geänderte Rechtslage Auswirkungen auf das derzeitig gültige Kletterverbot für die Bodensteiner Klippen hat. „Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, gibt es noch kein Ergebnis.“, so Kornelia Vogt.


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