Bürgerliste stellt Dringlichkeitsantrag zu Kornstraße 97




Goslar. Einen Dringlichkeitsantrag zur kommenden Ratssitzung stellt die Fraktion Bürgerliste Goslar bezüglich der Fassadensanierung des Verwaltungsgebäudes in der Kornstraße 97.


Den Antrag veröffentlichen wir im Folgenden ungekürzt und unkommentiert:
Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung:
Bürgerliste fordert Fortsetzung der Sichtfachwerksanierung.

Mit einem Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am kommenden Dienstag will die Ratsfraktion der Bürgerliste Goslar eine zügige Fortsetzung der Sanierung des Sichtfachwerks am Verwaltungsgebäude Kornstraße 97 erreichen. Jede weitere Verzögerung verursacht nach Auffassung von Bürgerlisten-Fraktionsvorsitzender Henning Wehrmann zusätzliche Kosten – beispielsweise für Gerüste.

Die Sanierungsmaßnahmen waren zum Erliegen gekommen, nachdem in der Sitzung des Betriebsausschusses des Goslarer Gebäudemanagements (GGM) Mitte Januar keine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen wurde. Die Frage der denkmalrechtlichen Beurteilung war an den Fachbereich Bauen überwiesen worden. Trotzdem wurde der zuständige Bauausschuss am 21. Januar verwaltungsseitig nicht einmal ansatzweise über die Problemlage informiert. Die Hintergründe dafür liegen für die Bürgerliste klar auf der Hand: Die Verwaltung will dem Rat die Verantwortung für die zeitlichen Verzögerungen und die daraus resultierenden Mehrkosten anlasten.

Dabei hat das GGM in der Sitzung des Betriebsausschusses gleich mehrfach bestätigt, dass die Fortsetzung der Sanierung des Sichtfachwerks dieselben Kosten verursacht wie die nach den Denkmalvorgaben überhaupt nicht zulässige Verkleidung der maroden Holzbalken mit einem Schiefervorhang. Der entsprechende denkmalrechtliche Antrag des GGM auf Verschieferung war folglich so überflüssig wie ein Kropf. Er muss daher unverzüglich zurückgezogen werden.

Die Bürgerliste verweist in ihrem Dringlichkeitsantrag ferner auf die Problematik der Gleichbehandlung von Antragstellern. Man kann privaten Hauseigentümern keine Fachwerksanierung vorschreiben, wenn die Stadtverwaltung selbst ihre Fachwerkfassaden verkleidet und noch dazu mit denkmalrechtlich unzulässigen Außenisolierungen versieht.

Außerdem wertet die Bürgerliste das Problem als hausgemacht. Das häufig kritisierte Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist in diesem Fall den städtischen Vorstellungen lediglich „beigetreten“. Die eigentlich Verantwortlichen sitzen im Goslarer Verwaltungsgebäude.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wehrmann