Corona-Ausbruch in Seesener Kita: 130 Personen in Quarantäne

Der Kindergarten wurde unter Quarantäne gestellt. Eine Durchmischung sämtlicher Gruppen könne nicht ausgeschlossen werden.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Seesen. Aufgrund eines mit COVID-19 infizierten Kindergartenkindes hat das Gesundheitsamt des Landkreises Goslar am Dienstagvormittag den Seesener Kindergarten „Am Spottberg“ vollständig unter Quarantäne gestellt. Dies betreffe rund 130 Personen, 95 Kinder und 35 Erwachsene. Dies berichtet der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung. Das Kind sei mit Fieber in den Kindergarten geschickt worden. Da eine Durchmischung sämtlicher Gruppen nicht ausgeschlossen werden könne, müssten sich alle Erzieher und anderen Kita-Kinder bis zum 27. November in häusliche Quarantäne begeben.


Grund für die Entscheidung des Gesundheitsamtes sei ein positiver Corona-Fall in der Einrichtung. Ein Kind habe den Kindergarten am vergangenen Freitag mit Fieber besucht. Heute habe das Gesundheitsamt den positiven Testbefund erhalten.
Da nach eingehender Recherche nicht ausgeschlossen werden könne, dass es zu einer Durchmischung sämtlicher Gruppen gekommen sei, würden alle Kinder sowie alle Erzieherinnen und Erzieher als Kontaktpersonen der sogenannten Kategorie 1 eingestuft. Dies bedeutet, dass sich alle bis mindestens 27. November in angeordnete häusliche Isolation begeben müssen.

Darauf sollten Kontaktpersonen achten


Eltern und eventuelle Geschwisterkinder stehen selbst nicht unter Quarantäne. Sie sollten jedoch ganz besonders auf die gängigen Abstands- und Hygieneregeln achten, regelmäßig lüften und soziale Kontakte so weit wie möglich einschränken.
Die Kinder – die unter Quarantäne stehen – dürften die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Risikopersonen, die möglicherweise im selben Haushalt leben, sollten Kontakt dringend vermeiden.

Die Eltern seien vom Gesundheitsamt in einem Anschreiben ferner aufgefordert worden, ein Gesundheitstagebuch für ihr Kind zu führen. Dies beinhalte zweimal täglich die Temperatur zu messen, das Ergebnis zu notieren und auf sonstige Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Störungen des Geruchs- und Geschmacksinnes zu achten.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass ein Abstrich ohne einschlägige Krankheitssymptome nicht empfohlen werde und ein negatives Testergebnis auch keinen Einfluss auf die Dauer der angeordneten Quarantäne habe.


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