Goslar. Um die Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen, ordnet der Landkreis ab dem morgigen Freitag ein allgemeines Besuchsverbot an.
Ausgenommen von dieser Anordnung seien medizinisch notwendiges Personal wie beispielsweise Rettungsdienst, Physio- und Ergotherapeuten, Ärzte sowie externe Lieferdienste wie beispielsweise Apotheken, Post, Wäschedienste und Bestattungsinstitute.
Die Anordnung gelte bis einschließlich 13. April dieses Jahres.
Die Entscheidung über das Besuchsverbot erfolge unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an einer effektiven Seuchenbekämpfung und einem größtmöglichen Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
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