Denkmalbestand in Goslars Altstadt wird überprüft


Die Stadt Goslar teilt mit, dass es eine Überprüfung des Denkmalbestands in der Altstadt geben soll. Gebäudeeigentümer werden im Zudem dessen  informiert und um Unterstützung gebeten. Foto: Alec Pein
Die Stadt Goslar teilt mit, dass es eine Überprüfung des Denkmalbestands in der Altstadt geben soll. Gebäudeeigentümer werden im Zudem dessen informiert und um Unterstützung gebeten. Foto: Alec Pein | Foto: Alec Pein

Goslar. Etwa 1.650 Eigentümer von insgesamt 2.170 Gebäuden in der Goslarer Altstadt könnten demnächst Post vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege und der Stadt Goslar bekommen. Dies teilte die Stadt Goslar mit.


Das Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege und die Stadt Goslar haben in enger Zusammenarbeit erstmals zwei verschiedene Schreiben entworfen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmalen in der Altstadt über den aktuellen Stand der Denkmalliste informieren („Benachrichtigung“) und gegebenenfalls um Mithilfe („Überprüfungsfall“) bitten. Hintergrund ist eine Überprüfung des Denkmalbestands, so die Stadtverwaltung.

Weltkulturerbe Altstadt


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Die Abzuchtstraße in der Altstadt: Die Altstadt von Goslar ist Weltkulturerbe. Foto: Anke Donner)



Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz legt fest, dass Baudenkmale landesweit in einem Verzeichnis geführt werden. Die erstmalige Erfassung der Kulturdenkmale liegt viele Jahre zurück; jetzt wurde die Liste aktualisiert, rund 4.000 Bauwerke in der Altstadt begutachtet. Während einige Gebäude ihren Denkmalstatus verloren, wurde der Status anderer Baudenkmale konkretisiert. Wieder andere konnten nicht genau eingesehen und damit nicht bewertet werden. „Die Goslarer Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Fachwerkhäuser und andere Bau- und Kulturdenkmale erhalten“, erklärt Goslars Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk. Damit auch die Eigentümer den Status ihrer Immobilien kennen, werden in den kommenden Tagen und Wochen die entsprechenden Schreiben versendet. Konnte das jeweilige Gebäude oder ein Anbau nicht genau eingesehen und damit nicht bewertet werden, bitten Landesamt und Stadt um Kontaktaufnahme zwecks Besichtigungstermins. Das zweite Schreiben informiert darüber, dass das jeweilige Gebäude als Einzelbaudenkmal oder als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen gemäß Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz im Verzeichnis der Kulturdenkmale geführt wird. Das bedeutet, es hat geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung und damit besteht ein öffentliches Interesse daran, das Bauwerk zu schützen und zu pflegen.

Keine Veränderungen für die Eigentümer


Für den Eigentümer ändere sich nichts, teilt die Stadtverwaltung weiter mit. Denn in Niedersachsen gilt die deklaratorische Denkmaleigenschaft. Kurz ausgedrückt: Denkmal ist Denkmal, unabhängig davon, ob der Eigentümer darüber informiert ist. „Für die Bürger ist es keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung“, betont Junk. Zwar bedürfen Veränderungen an Kulturdenkmalen einer entsprechenden Genehmigung, aber auch für Gebäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen, gibt es Baugenehmigungsverfahren. „Der Begriff Denkmal ist angstbehaftet, aber diese Sorge ist unbegründet.“ Professor Dr. Stefan Winghart, Präsident des Landesamtes, fügt hinzu: „Die Denkmalpflege ist sehr daran interessiert, Denkmaleigentümer zu beraten und zu unterstützen. Mit der Benachrichtigung sollen Transparenz und Verbindlichkeit für die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Behörde und Bauherrn geschaffen werden.“

Nachweis kann ausgestellt werden


Mit dem Schreiben bekommen Gebäudeeigentümer außerdem einen Nachweis über die Denkmaleigenschaft ihrer Bauten. Für genehmigte Maßnahmen zur Erhaltung der geschützten Bauwerke können nämlich Steuervergünstigungen gewährt werden. Um Anträge optimal zu formulieren, empfehlen Stadt und Landesamt den Antragstellern ein Beratungsgespräch und stellen sich als Ansprechpartner zur Verfügung.


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