Goslar.Die Polizei macht auf eine neue Betrugsmasche aufmerksam: Bei dieser geben sich die Täter - nach Sammlung jeglicher Art von Information über das anzugreifende Unternehmen - beispielsweise als Geschäftsführer des jeweiligen Unternehmens aus und veranlassen einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland.
Betroffen sind vor allem Autohäuser und Werkstätten, Sportvereine, Kulturorganisationen, Handwerksbetriebe, Soziale Einrichtungen, Logistikunternehmen, Reisebüros, Steuerkanzleien und Makler; im Folgenden Unternehmen genannt. Im vorliegenden Fall hatten bislang unbekannte Täter Ende vergangenen Monats versucht, den Schatzmeister eines örtlichen Sportvereins per E-Mail unter Namensverwendung des 1. Vorsitzenden zur Überweisung eines größeren Geldbetrages zu veranlassen.
Tatvorbereitung
Die Täter nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments. Für die Täter sind beispielsweise E-Mail-Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik von Erreichbarkeiten herleiten. Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar. Auf diese Weise verschaffen sich die Täter das für den Betrug notwendige Insiderwissen über das betreffende Unternehmen.
Schäden
Durch diese Betrugsmasche konnten Kriminelle in den letzten Monaten im gesamten Bundesgebiet bereits einen beträchtlichen Schaden mit zum Teil gravierenden Folgen für das betroffene Unternehmen beziehungsweise für die getäuschten Mitarbeiter anrichten. In einer Vielzahl von Fällen waren die Täter jedoch nicht erfolgreich, weil die kontaktierten Mitarbeiter aufmerksam waren und sich von den professionell vorgehenden Tätern nicht täuschen ließen.
Tatbegehung
Die Täter nehmen mit den "ausgeforschten" Mitarbeitern Kontakt auf und geben sich als Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Dabei fordern sie zum Beispiel unter Hinweis auf eine angebliche Unternehmensübernahme oder angeblich geänderter Kontoverbindungen den Transfer eines größeren Geldbetrages auf Konten, nicht selten in China und Hong Kong, aber auch in osteuropäischen Staaten. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail oder Telefon, wobei E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden.
Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei:
1. Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind beziehungsweise wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter/innen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren.
2. Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein.
3. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter/innen hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens.
4. Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden: Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise; Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf beziehungsweise schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber.
5. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung beziehungsweise dem Vorgesetzten
6. Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle
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