Goslar. Gegen den Oberbürgermeister der Stadt Goslar, Dr. Oliver Junk, wurde eine Dienstaufsichtbeschwerde eingereicht. Dies geht aus einer Vorlage des Rats-Infosystems der Stadt hervor. Die Beschwerde wurde demnach von einer Bürgerin eingereicht, die einen Eingriff des Bürgermeisters in ihre vormundschaftlichen Aufgaben sah.
Laut Vorlage, die ausführlich unter www.goslar.situng-online einsehbar ist, beschwert sich betreffende Bürgerin über das Verhalten und Eingreifen des Oberbürgermeister bezüglich ihre Mündels. So heißt es in der Begründung: "Frau Elena Pavlenko ist als Vormund für einen minderjährigen Flüchtling bestellt. Frau Pavlenko ist an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 28.07.2015 und der Bitte um Überprüfung eines Vorgangs herangetreten. Sie bemängelt das Verhalten von Herrn Dr. Oliver Junk aufgrund seines Schreibens als Oberbürgermeister der Stadt Goslar vom 17.06.2015 an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Insbesondere beschwert sie sich darüber, dass sich Herr Dr. Oliver Junk ohne vorherige Abstimmung mit ihr in einer Flüchtlingsangelegenheit für eine einzelne Person eingesetzt hat, die bereits durch sie in ihrer Funktion als Vormund vertreten wird. Des Weiteren bemängelt sie, dass sich Herr Dr. Oliver Junk nicht persönlich mit ihr zur weiteren Aufklärung des Falles in Verbindung gesetzt hat."
Der Oberbürgermeister hatte nach einem Besuch des betreffenden Mündels in seinem Büro im Juni diesen Jahres ein Schreiben an das Ministerium für Inneres und Sport verfasst, in dem er zunächst um eine Auskunft über die zu erwartende Zeit bat, bis es allgemein zur Anhörung eines Antragstellers im Asylantragsverfahren kommt. Weiter fragte der Oberbürgermeister nach, ob es Möglichkeiten gibt, das Verfahren zu beschleunigen. Als Grund für sein Einsetzten für den minderjährigen, unbegleiteten Flüchtling nannte Junk, dass er sich durch den persönlichen Kontakt für den weiteren Lebensweg des Betreffenden interessieren würde. Elena Pavelnko, die als Vormund für den Flüchlting bestellt wurde, wertete dies als Eingriff in die ihr aufgetragenen Aufgaben.
Ministerium sieht keine Anhaltspunkte
Dienstaufsichtsbehörde für die Stadt Goslar ist das Ministerium für Inneres und Sport, kurz MI. Das MI teilte auf die Schreiben mit, dass es als Dienstaufsichtsbehörde die Eingabe der Beschwerdeführerin als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet habe, jedoch keinen Anlass für dienstaufsichtliche Maßnahmen gegen den Oberbürgermeister sehe. Das Ministerium würde keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte sehen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen würden, heißt es. Das Ministerium hat daher von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens abgesehen und den Vorgang an die Stadt Goslar mit der Bitte um weitere Veranlassung weitergeleitet. Die Angelegenheit soll nun in der Ratssitzung am 22. Dezember behandelt werden.
Stellungnahmen an den Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk und der Beschwerdeführerin wurden von der Redaktion angefordert, sind jedoch bis zum Erscheinen des Berichts noch nicht eingegangen. Der Artikel wird zeitnah aktualisiert, sollten die Stellungnahmen eingehen.
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