Dienstaufssichtsbeschwerde: Stellungnahme der Beschwerdeführerin

von


Nun äußert sich die Beschwerdeführerin zur Dienstaufsichtbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Goslar. Foto: Anke Donner



Goslar. Wie bereits von regionalGoslar.de berichtet, wird derzeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Goslar, Dr. Oliver Junk, geführt. Nun äußert sich die Beschwerdeführerin auf Nachfrage von regionalGoslar.de in einer Stellungnahme. Hier erklärt sie noch einmal ihre Sicht der Dinge. Die Stellungnahme veröffentlichen wir ungekürzt und unkommentiert. 

Stellungnahme


Bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass es zutreffend ist, dass ich am 22.06.2015 von Herrn Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk ein Schreiben bekommen habe. Allerdings war die angekündigte Durchschrift des Schreibens an das Bundesamt für Migration nicht beigefügt. Diese wurde mir erst von der Stadt Goslar zugesandt - Eingang bei mir 2. Dezember 2015.

Es ist anzumerken, dass weder von Herrn Oberbürgermeister Dr. Junk persönlich, noch aus seinem Büro ein Anruf getätigt worden ist, um im Vorfeld den Stand des Asylverfahrens anzufragen. Was aus objektiver Sicht eine einfache Klärung der Frage des Oberbürgermeisters zur Folge gehabt hätte. Unter anderem hätte er dann über den tatsächlichen Stand des Verfahrens unterrichtet werden können. Die entsprach nämlich zum Zeitpunkt der Anfrage nicht dem, was nun Herr Oberbürgermeister Jun in seinem Schreiben an das Bundesamt dargestellt hatte.

Es ist auch zutreffend, dass ich an Herrn Oberbürgermeister Dr. Junk am 22.6.2015 ein Schreiben verfasst habe. Ich habe allerdings auf dieses keine Rückäusserung bekommen. Wie aus dem mir zur Verfügung gestellten Unterlagen der Stadt Goslar ersichtlich ist, hat Herr Oberbürgermeister Dr. Junk am 1.7.2015 ein Scheiben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten. Auch danach erfolgte keine Anfrage bezüglich des Asylverfahrens oder der Auskunftssuchenden bei mir im Büro. Dies wirft natürlich die Frage auf, wie weit nun die persönlichen Interessen des Oberbürgermeisters gehen. Es ist offensichtlich so, dass der Lebensweg des genannten minderjährigen Flüchtlings Herrn Oberbürgermeister Dr. Junk nicht so sehr inteessiert und er dann auf eine abschließende Antwort keinen Wert mehr gelegt hat.

Da bis Ende Juli keine Informationen oder Rückmeldungen seitens Herrn Oberbürgermeister Dr. Junk auf mein Schreiben vom 22.6.2015 erfolgten, habe ich über die Angelegenheit beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport berichtet. Aus meiner Sicht gelten datenschutzrechtliche Vorschriften, allgemeine Verwaltungs- sowie Beamtenvorschriften für alle Mitbürger und Beamte gleichermaßen. Bis jetzt habe ich das so erlebt, dass die Mitarbeiter des Landkreises Goslar, der Justizbehörden und aller anderen Institutionen auf die Einhaltung der verwaltungs-, beamten und datenschutzrechtlichen Vorschriften achten, sich dementsprechend bei den zuständigen Stellen erkundigen und sich gegebenenfalls Schweigepflichtentbindungserklärungen oder Vollmachten geben lassen. Nun ist jedoch in diesem Fall offensichtlich von Herrn Oberbürgermeister Dr. Junk die übliche Vorgehensweise überflüssig gewesen.

Für mich steht fest, dass für die allgemeine Bevölkerung die gleiche Gesetzesgrundlage gilt und diese eingehalten und beachtet werden soll, unabhängig davon, ob man bestimmte Beamte oder Menschen höheren Dienstgrades kennt. Es ist ebenfalls aus meiner Sicht notwendig, dass gerade Flüchtlinge, unter anderem minderjährige Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, um hier Schutz und Rechtssicherheit zu erlangen, gleich vorgeführt bekommen, wie die Rechtslage ist. Es ist unter anderem sehr wichtig, dass vermittelt wird, dass die Rechtsgrundlagen für alle gleich gelten und gerade deshalb Stabilität bieten. Dies sind aus meiner Sicht wichtige Signale. die bei allen Hilfesuchenden ankommen sollen.

Dienst- und Beamtenvorschriften, allgemeine Verwaltungsvorschriften, sowie die gesetzlichen Grundlagen sind aus meiner Sicht dafür da, um angewandt und eingehalten zu werden - und zwar von allen Beteiligten - unabhängig vom Dienstgrad.



Aus dem Rathaus heißt es, dass der Oberbürgermeister einfach schnell und unbürokratisch helfen wollte. Besonders, da es vorab zu einem persönlichen Kennenlernen gekommen sei. Das Ansinnen des Oberbürgermeisters sei es gewesen, einfach einmal nachzufragen, wie lange die Verfahrensprüfung dauert und ob es Möglichkeiten gibt, dies zu beschleunigen. Er sei besonders nach dem Kennenlernen in seinem Büro an dem weiteren Lebensweg des jungen Mannes interessiert gewesen, teilte Stadt-Sprecher Christian Burgart mit.


mehr News aus Goslar


Themen zu diesem Artikel


Bürgermeister Bürgermeister Goslar