Dieser Steinbruch soll erweitert werden - Prüfung ist erfolgt

Südlich von Bad Harzburg wird Festgestein abgebaut. Doch die Vorräte sind erschöpft.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Bad Harzburg. Für den Steinbruch Huneberg-Ost südlich der Stadt Bad Harzburg liegt jetzt eine positive Raumverträglichkeitsprüfung durch den Regionalverband Großraum Braunschweig vor. Das Unternehmen „Harzer Pflastersteinbrüche Telge & Eppers, Niederlassung der KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG“, Bad Harzburg, plant, den sich zu Ende neigenden Steinbruch um das Gebiet „Huneberg-Ost“ zu ergänzen. Das berichtet der Regionalverband in einer Pressemitteilung.



Das Vorhaben hat eine Gesamtgröße von rund 42 Hektar. Der aktive Betriebsstandort „Huneberg“ befindet sich westlich zwischen 500 und 1.500 Meter davon entfernt. Abgebaut wird ein als „Diabas“ bezeichnetes Festgestein. Dabei handelt es sich um ein harztypisches Gestein vulkanischer Entstehung, das vielfältig zum Einsatz kommt, vor allem im Straßen-, Gleis- und Betonbau.

Auswirkungen geprüft


Eine Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) ist ein förmliches Verfahren, das die Auswirkungen von größeren Projekten oder Bauvorhaben auf die räumliche Umgebung und auf sogenannte Schutzgüter (beispielsweise die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt) bewertet. Verfahren dieser Art werden in der Regel im Großraum Braunschweig vom Regionalverband als zuständiger, unterer Landesplanungsbehörde durchgeführt. Sie müssen sechs Monate nach Verfahrensbeginn abgeschlossen werden.

Ziel des Verfahrens


Die RVP trage erheblich dazu bei, die späteren Genehmigungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Für „Huneberg-Ost“ wurden vorab Alternativen untersucht (verschiedene Transportmöglichkeiten, verschiedene Trassen zum Transport des Rohstoffs), ein überschlägiges Umweltgutachten erstellt und die Konformität mit den übergeordneten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung geprüft.

Zwischen der bisherigen Abbaustelle und der geplanten Erweiterung liegt das Riefenbruch-Biotop. Für einen möglichst umwelt- und naturschonenden, innerbetrieblichen Material-Transport hatte der Vorhabenträger verschiedene Alternativen zur Querung dieses Biotops erarbeitet, die der Regionalverband geprüft hat. Bereits im Jahr 2014 und aktualisiert in 2021 gab es hierfür vorbereitende Antragskonferenzen. Nun wurde die Raumverträglichkeitsprüfung abschließend für ein leicht verkleinertes Gebiet durchgeführt.

Zwischen dem Erweiterungsstandort und dem Altstandort liegt ein Biotop.
Zwischen dem Erweiterungsstandort und dem Altstandort liegt ein Biotop. Foto: Regionalverband


Der nördliche Verlauf zum Transport des Rohstoffs ist raumverträglich, die südliche Variante wurde ausgeschlossen. Bei den Transport-Möglichkeiten kommen sowohl das Förderband, als auch die Seilbahnanlage in Frage. Beide Varianten haben je nach betrachtetem Aspekt und Schutzgutjeweils Vor- und Nachteile. Welche Variante das Unternehmen in das Genehmigungsverfahren einbringt, bleibt diesem selbst überlassen.

Die gesamte Landesplanerische Feststellung, zusätzliche Unterlagen zum Verfahren und weiteres Kartenmaterial können auf der Website des Regionalverbands eingesehen werden. Diese Informationen sind die Grundlage für das weitere Genehmigungsverfahren.

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