Diskos und Shisha-Bars im Landkreis Goslar ab heute wieder zu

Eine weitere Allgemeinverfügung sei nicht erforderlich, um die Regel der Corona-Verordnung umzusetzen, da der wert im Landkreis schon länger über 10 liege.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Goslar. Laut der neuesten Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung, die am heutigen Mittwoch in Kraft getreten ist, müssen Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars in Regionen mit einer Inzidenz über 10 wieder schließen (regionalHeute.de berichtete). Dies trifft somit auch auf entsprechende Lokalitäten im Landkreis Goslar zu, wo die Inzidenz laut dem maßgeblichen Wert des RKI gegenwärtig bei 16,1 liegt. Das teilt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung mit


Wie Landkreissprecher Maximilian Strache auf Nachfrage betont, gilt dies sofort. Eine weitere Allgemeinverfügung sei nicht notwenig, da der Inzidenzwert über 10 bereits durch eine solche Verfügung festgestellt worden sei.

Laut Einschätzung der Landesregierung wurde das Coronavirus durch Tanzveranstaltungen in Clubs und Diskotheken weiterverbreitet. In den Blick der Gesundheitsbehörden sind ferner auch Shisha-Bars geraten. Die genannten Einrichtungen dürfen erst wieder öffnen, wenn der Landkreis per Allgemeinverfügung feststellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz wieder unter 10 liegt.


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