DLRG Ortsgruppe Bad Harzburg geht in Ortsgruppe Goslar auf

In Bad Harzburg hatte sich niemand gefunden, der den Vorstand übernehmen wollte.

Unterschrift unter den Verschmelzungsvertrag: Michael Ebeling, Leiter der DLRG Ortsgruppe Goslar (li.) und Martin Thürnau, Leiter der DLRG Ortsgruppe Bad Harzburg.
Unterschrift unter den Verschmelzungsvertrag: Michael Ebeling, Leiter der DLRG Ortsgruppe Goslar (li.) und Martin Thürnau, Leiter der DLRG Ortsgruppe Bad Harzburg. | Foto: DLRG

Goslar. Die DLRG Bad Harzburg ist komplett in der DLRG Ortsgruppe Goslar aufgegangen. Die Ortsgruppe Bad Harzburg existiert nicht mehr. Darüber informiert die DLRG in einer Pressemitteilung.



Die Fusion sei mit Weitsicht mit den Mitgliedern vereinbart worden. Eine Neugründung der Harzburger Gruppe sei für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Daher auch kein neuer Name der jetzt größeren DLRG Goslar, die von zirka 310 Mitgliedern auf etwa 420 Mitglieder angewachsen ist.

Mehrere Versuche gescheitert


Doch wie ist es dazu gekommen? Die DLRG Bad Harzburg e.V. konnte zur Jahreshauptversammlung im Frühjahr 2021 keinen Nachfolger für den Vorsitzenden Martin Thürnau finden. Da somit der Punkt Neuwahlen in dieser Versammlung nicht abgeschlossen werden konnte, konnten auch keine weiteren Vorstandsmitglieder gewählt werden. Von den anwesenden Mitgliedern war auch niemand bereit, einen Vorstandsposten zu übernehmen. Es folgte eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung mit dem Ziel, einen neuen Vorstand zu wählen. Auch dieser Versuch schlug fehl. Ein neuer Vorstand konnte nicht gewählt werden. Aus dem alten Vorstand war auch niemand bereit weiterzumachen. Die Versammlung gab dem Vorstand den Auftrag, eine Fusion mit der DLRG Goslar vorzubereiten.

Viel Aufwand samt Kosten


Die Fusion wurde durch die beiden Vorsitzenden Martin Thürnau und Michael Ebeling vorbereitet. Es folgten viele Termine und Besprechungen, wie im Einzelnen mit Mitgliedern und Gerätschaften später gemeinsam umgegangen werden soll. Außerordentliche Mitgliederversammlungen würden fällig, um für eine Fusion auch den Auftrag der Mitglieder zubekommen. Letztendlich musste ein Fusionsbericht erstellt werden, der den Werdegang und den Grund der Fusion ausführlich darstellt. Mit diesem Fusionsbericht musste vor dem Notar noch ein Vertrag nach dem Umwandlungsgesetz geschlossen werden, der die gesamten geschäftlichen Sachen regelt. Ein relativ großer Verwaltungsaufwand, der natürlich auch mit Kosten verbunden ist. Abschließend mussten noch die Mitgliederversammlungen beider Ortsgruppen zustimmen. Dann war die Fusion perfekt.


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