Bad Harzburg. Die Polizei teilt mit, dass am gestrigen Montag und am heutigen frühen Dienstag drei Zweiradfahrer ohne gültige Pflichtversicherung ihrer Fahrzeuge festgestellt worden sind. Es wurden jeweils Strafverfahren eingeleitet.
Am gestrigen Montag gegen 15.10 Uhr fuhr ein 17-Jähriger mit seinem Motorroller durch Bad Harzburg. Die Polizei wurde auf ihn aufmerksam und unterzog ihm einer Verkehrskontrolle. Es stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug kein gültiger Pflichtversicherungsschutz mehr bestand.
Ein 51-Jähriger wurde am Montag gegen 15.24 Uhr mit seinem Leichtkraftrad im Stadtgebiet angetroffen und durch eine Streife der Polizei ebenfalls angehalten und kontrolliert. Am Fahrzeug war ein grünes Versicherungskennzeichen angebracht, welches hinsichtlich des Versicherungsschutzes überprüft werden sollte. Während der Überprüfung und Befragung räumte der Fahrer und Halter des Fahrzeuges sofort ein, dass er das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß haftpflichtversichert habe.
In der Nacht zum heutigen Dienstag gegen 0.10 Uhr hielt ein 49-Jähriger mit seinem Roller an der K 46 an. Die vorbeifahrende Polizeistreife hielt ebenfalls an, um den Fahrer zu befragen und zu überprüfen. Auch hier stellte sich heraus, dass das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt wurde, ohne dass ein gültiger Versicherungsschutz bestand.
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