Jürgenohl. Gebäudeeigentümer in Jürgenohl können jetzt Fördermittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beantragen. Der Rat der Stadt Goslar hat im Dezember 2018 eine kommunale Förderrichtlinie für das Sanierungsgebiet Soziale Stadt „Jürgenohl“ beschlossen, die der Sanierungsbeirat „Jürgenohl“ beraten und empfohlen hatte.
Fördergegenstand sind Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie Maßnahmen, die zur Aufwertung des Wohnumfeldes dienen. Darüber hinaus können Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet bestimmte Modernisierungsaufwendungen erhöht steuerlich absetzen. Interessierte sollten sich unbedingt vor Beginn einer Baumaßnahme informieren. Bereits begonnene Maßnahmen können nämlich nicht mehr nachträglich gefördert werden. Um Fördergelder zu bekommen bzw. den Steuervorteil nutzen zu können, muss zuvor eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden.
Für Fragen zur weiteren Vorgehensweise steht in Jürgenohl die BauBeCon Sanierungsträger GmbH zur Verfügung. Die genauen Termine der Sprechzeiten sowie die Örtlichkeit werden noch bekannt gegeben. Bis dahin beantwortet Svenja Voll Fragen telefonisch unter der Rufnummer 0421/32 90 142 oder per E-Mail unter svoll@baubeconstadtsanierung.de.
Daneben sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen, die Sitzungen des Sanierungsbeirates zu verfolgen. Er kommt zum dritten Mal am Donnerstag, 7. Februar, um 18 Uhr im Großen Saal der Kirchengemeinde St. Georg, Danziger Straße 32, zusammen.
Eigentümer in Jürgenohl können Fördermittel beantragen
Wer sein Gebäude in Jürgenohl barrierefrei umbauen oder das Wohnfeld aufwerten möchte, sollte sich vorab über Fördermöglichkeiten informieren. Foto: Stadt Goslar