Goslar. Bisher hat die Stadt jährlich 1,3 Millionen Euro über die Vergnügungssteuer eingenommen, doch ab 2019 wird damit wahrscheinlich Schluss sein. Durch die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags rechnet die Verwaltung mit deutlich weniger Einnahmen - aber noch nicht für das nächste Jahr.
Seit dem ersten Juli dieses Jahres sind auch bereits bestehende Spielhallen von den Änderungen betroffen. Die Abstandsregelung als Teil des Vertrags sieht in Niedersachsen eine Entfernung von mindestens 100 Metern zwischen Spielhallen vor. Auch Mehrfachkonzessionen, also die Existenz mehrerer Spielhallen in einem Gebäude, sind seit Juli verboten.
Galgenfrist durch gerichtliche Duldung
Viele Betreiber klagten gegen den Schließungsbescheid ihrer Spielhalle. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht teilweise entschieden, dass der Spielbetrieb bis zu einer abschließenden Entscheidung weiter betrieben werden kann.
Diese Entscheidung hat auch eine positive Auswirkung auf die Haushaltsplanung für das nächste Jahr. Dadurch wird laut des Entwurfes für den Haushalt 2018 erneut mit einer Vergnügungssteuereinnahme in Höhe von 1,3 Millionen Euro gerechnet. Doch wenn die Gerichte die Schließungen bestätigen, handelt es sich dabei nur um einen zeitlichen Aufschub. Zukünftig könnten laut Haushaltsplanung der Verwaltung fast 30 Prozent der Einnahmen aus der Steuer wegfallen.
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