Goslar. Mit einem umfassenden „Sozialschutz-Paket“, das am heutigen Montag in Kraft getreten ist, möchte die Bundesregierung die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich abfedern. In dem Paket sind unter anderem eine Reihe von Gesetzesänderungen enthalten, die einen vereinfachten Zugang zu sozialer Sicherung, wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und die Sozialhilfe (SGB XII), enthalten. Mit diesen Maßnahmen sollen Menschen erreicht werden, die durch die Verbreitung des Coronavirus vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erfahren und keinen Zugang zu Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld haben. Die berichtet der Landkreis Goslar.
Dies seien beispielsweise Selbständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige. Niemand soll in existenzielle Not geraten. Der vereinfachte Zugang zu Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes gelte für Leistungen, deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni 2020 beginnt. Dabei müssten die in finanzielle Not geratenen Menschen ihr Vermögen nicht einsetzen. Auch die Prüfung der Höhe der Miete entfalle. Der Leistungsanspruch umfasse die Regelleistung (beispielsweise 432 Euro bei Alleinstehenden) und die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die Heizung.
Die Anträge könnten ab sofort gestellt werden beim Jobcenter Goslar (Erwerbsfähige) und beim Landkreis Goslar. Das Jobcenter Goslar ist erreichbar unter der Telefonnummer (05321) 557-200 oder per E-Mail an jobcenter-goslar@jobcenter-ge.de; das Sozialamt des Landkreises Goslar kann telefonisch unter (05321) 76-319 oder per E-Mail an infogrundsicherung@landkreis-goslar.de kontaktiert werden.
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