Goslar. Angesichts der derzeitigen Ausbreitung des Corona-Virus sind auch im Straßenverkehrsamt des Landkreises Goslar die persönlichen Kontakte auf ein notwendiges Minimum reduziert und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Aus diesen Gründen wurde die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz Stufe 3) kurzfristig testweise vorgezogen und steht für die privaten Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter des Landkreises Goslar ab sofort zur Verfügung. Dies kündigt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung an.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, können künftig zahlreiche Vorgänge online erledigt werden, unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle, ohne Termin und ohne persönliche Vorsprache. Die Beschäftigten arbeiten abwechselnd in zwei Teams, um den Dienstbetrieb lange aufrechterhalten zu können. Des Weiteren werden Termine an private Kunden nur nach telefonischer Vereinbarung vorrangig an natürliche oder juristische Personen, die zum Personenkreis der Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und Daseinsvorsorge gehören vergeben.
Zum Portal der Zulassungsstelle des Landkreises Goslar
Um das neue Angebot nutzen zu können, müssen sich die Kunden zunächst in dem Portal online identifizieren.
Dafür werden benötigt:
• Ein neuer Personalausweis mit Online-Funktion, seit 15. Juli 2017 ist diese generell freigeschaltet, vorausgesetzt der Ausweisinhaber war zu diesem Zeitpunkt volljährig. Eine nachträgliche Freischaltung, auch für vor dem 15. Juli 2017 ausgehändigten Personalausweise, ist durch Antrag und Vorlage des Personalausweises bei der zuständigen Meldebehörde möglich.
• Ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder
• Ein elektronischer Identitätsnachweis für EU- und EWR-Bürger.
Die Identifizierung erfolgt über ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit NFC (Android oder iOS-Gerät) mit kostenloser „AusweisApp2“.
• Ferner muss die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr, zum Beispiel über giropay, paydirekt oder PayPal gegeben sein.
• Für die internetbasierte Fahrzeugzulassung werden die Sicherheitscodes der Kennzeichenschilder und gegebenenfalls der Zulassungsbescheinigungen Teil I beziehungsweise Teil II benötigt.
Es gilt zu beachten, dass nach Entfernung der Abdeckung der Siegelplakette(n) keine weitere Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden darf. Das gilt auch dann, wenn die internetbasierte Außerbetriebssetzung scheitert. In solchen Fällen sollten sich Kunden unverzüglich mit der Zulassungsbehörde in Verbindung setzen.
Mit den notwendigen Sicherheitscodes können folgende Geschäftsprozesse für Fahrzeuge online beantragt und durchgeführt werden:
• automatisierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung),
• Umschreibungen eines zugelassenen Fahrzeugs ohne Kennzeichenwechsel,
• Adressänderung des Halters.
Für folgende Angebote ist zurzeit, aufgrund technischer Probleme, die Wahl eines Wunschkennzeichens noch nicht möglich:
• teilautomatisierte Erstzulassung,
• Wiederzulassung eines außer Betreib gesetzten Fahrzeugs,
• Umschreibungen eines zugelassenen Fahrzeugs mit Kennzeichenwechsel.
• Der online gestellte Antrag wird anschließend von einem Sachbearbeiter überprüft und der Zulassungsbescheid, die Fahrzeugpapiere und die Plaketten werden per Post zugestellt.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Goslar.
Fahrzeuge An- und Abmelden: Zulassungsstelle weitet Online-Service aus
Damit können zahlreiche Zulassungsvorgänge Online durchgeführt werden - Ganz ohne Termin.
Zulassungen ganz ohne Termin und persönliche Vorsprache - Mit den neuen Online-Funktionen soll das funktionieren. (Symbolbild) | Foto: Pixabay