Landkreis. In der Sondersitzung des Rates (regionalGoslar.de berichtete) stellte Landrat Thomas Brych einige interessante Zahlen und Fakten zur Flüchtlingssituation im Landkreis Goslar dar. Diese Zahlen wollen wir einmal zusammengefasst betrachten. Denn sie zeigen deutlich, vor welche Herausforderungen und Aufgaben der Landkreis auch in den kommenden Wochen und Monaten gestellt wird.
Die Zahlen, die der Landkreis auf Nachfrage von regionalGoslar.de zur Verfügung gestellt hat, zeigen die Entwicklung der Flüchtlingszahlen bis zum 24. September. Zurzeit werden dem Landkreis Goslar wöchentlich zirka 50 Flüchtlinge zur Unterbringung zugewiesen. Daneben sind weitere Flüchtlinge, für die der Landkreis Goslar auf Grund einer Zuweisung zuständig ist, unterzubringen. Dies sind Personen die ausgereist sind, abgeschoben wurden oder untergetaucht sind und sich wieder beim Landkreis Goslar melden. Die Schätzungen gehen aktuell dahin, dass wöchentlich 90 bis 100 Personen zugewiesen werden. Für den Landkreis bedeuten diese Zahlen eine Herausforderung, der man sich jedoch stelle wolle, so versicherte es der Landrat immer wieder.
Erst vor wenigen Wochen wurden in Hahnenklee knapp 300 Flüchtlinge untergebracht. Foto: Anke Donner)
1.470 Flüchtlinge, eher 2.000 bis zum Jahresende
Augenblicklich würde der Landkreis von einer Prognose von 1.470 Flüchtlingen ausgehen, die dem Landkreis für das Jahr zugewiesen werden. Mit Blick auf die insgesamt ansteigenden Flüchtlingszahlen, werde aber mit deutlich höheren Zahlen gerechnet. Dies machte Landrat Thomas Brych bereits mehrfach deutlich (regionalGoslar.de berichtete). Er ginge momentan eher von bis zu 2.000 Asylsuchenden aus, die dem Landkreis bis zum Jahresende zugewiesen werden.
Mit Stand vom 24. September wurden dem Landkreis Goslar 673 Personen zugewiesen und untergebracht. Die bisher im Landkreis Goslar untergebrachten 673 Personen stammen aus 20 verschiedenen Herkunftsländern. Mit 477 Personen liegt der Schwerpunkt immer noch auf den Westbalkanstaaten. 108 Flüchtlinge stammen aus Syrien. Weiter stammen die Menschen aus Algerien Marokko, Pakistan, Liberia Sudan (ohne Südsudan), Somalia, Afghanistan, Georgien, dem Iran und Irak. Bei vier Menschen ist die Herkunft unbekannt. Im Jahr 2015 wurden neben den 673 neu zugewiesenen Flüchtlingen auch 65 „Altfälle“ erneut untergebracht. Bis zum 24.September wurden somit bisher 738 Flüchtlinge im Landkreis Goslar untergebracht, davon 332 im Bereich der Stadt Goslar.
Landrat Thomas Brych und Erste Kreisrätin Regine Körner bei einem Gespräch zur Unterkunft in Hahnenklee. Foto: Anke Donner)
Dezentrale Unterbringung bevorzugt
Der Landkreis Goslar konnte die ihm zugewiesenen Flüchtlinge bisher ausnahmslos dezentral in Wohnraum unterbringen. So will man es auch weiterhin halten. So wolle man soziale Brennpunkte vermeiden. Die Unterbringung erfolgt also in Einzelwohnungen. Auch mit dem Ziel, dass Flüchtlinge bereits ab Ankunft im Kreisgebiet ein eigenverantwortliches Leben führen können, das der Menschenwürde entsprechen würde, heißt es aus der Kreisverwaltung. Dazu gehöre auch, dass die Asylsuchenden selber Mieter der Wohnung werden, in der sie leben. Ihnen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und gleichzeitig wie jeder andere Mensch behandelt zu werden. Zudem soll es die Integration in die hiesige Gesellschaft erleichtern und beschleunigen.
Vorübergehende Unterbringung in Pensionen
Die Zuweisungsentscheidung erfolgt mit einem Vorlauf von maximal sieben Kalendertagen. In diesem Zeitfenster soll der passende Wohnraum gefunden, die Wohnung eingerichtet und die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter organisiert werden. Bei derzeit wöchentlich 50 neu zugewiesenen Flüchtlingen sei dies organisatorisch mit allen Beteiligten nicht immer zu leisten, so dass eine vorübergehende Unterbringung in Pensionen erfolgen müsse. Bis Ende September waren von den 738 Menschen 156 vorübergehend in Pensionen untergebracht. Von den Flüchtlingen in Hahnenklee wurde noch niemand in Wohnungen untergebracht, da hierzu die Erfassung der Flüchtlinge durch das Land Niedersachsen und dann die Zuweisung an den Landkreis Goslar erforderlich sei.
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