Geflügelpest bei den Nachbarn - So reagiert der Landkreis Goslar

Die Kreisverwaltung erlässt eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung.

Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest werden Teile des Landkreises Goslar zur Überwachungszone erklärt.
Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest werden Teile des Landkreises Goslar zur Überwachungszone erklärt. | Foto: Landkreis Goslar / Stefan Sobotta

Goslar. Im benachbarten Landkreis Harz (Gemeinde Osterwiek) ist in einem gewerblichen Geflügelhaltungsbetrieb die Aviäre Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Aufgrund dessen hat das zuständige Veterinäramt des Landkreises Harz unter anderem eine Überwachungszone eingerichtet, die auch Teile des Landkreises Goslar umfasst. Darüber informiert der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung.



Der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Goslarer Kreisverwaltung hat vor diesem Hintergrund eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen.
Mit der Einstufung als Überwachungszone gelten ab sofort besondere Schutzmaßnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Dazu zählen insbesondere:


Alle Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bislang noch nicht angemeldet haben, müssen diese umgehend beim Veterinäramt anzeigen. Aufstallungspflicht: Alle Geflügelhalter in der Überwachungszone sind verpflichtet, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer vor Wildvögeln schützenden Überdachung zu halten.
Verbringungsbeschränkungen: Das Verbringen von Geflügel, Erzeugnissen und Eiern aus Betrieben in der Überwachungszone ist nur unter bestimmten Auflagen gestattet. Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen: Geflügelhalter müssen die Hygienemaßnahmen in ihren Betrieben konsequent einhalten.

Auf der Homepage des Landkreises Goslar ist die Allgemeinverfügung ab sofort im digitalen Amtsblatt veröffentlicht. In dieser ist detailliert geregelt, wer von den Maßnahmen betroffen ist und welche konkreten Pflichten zu beachten sind. Der Landkreis Goslar bittet alle Geflügelhalter, sich umgehend über die geltenden Bestimmungen zu informieren und diese strikt einzuhalten. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und bis sie wieder aufgehoben wird.



Schutz der Geflügelbestände


Die Aviäre Influenza ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Wildvögeln, aber auch in Geflügelbeständen auftritt. Der Schutz der heimischen Geflügelbestände habe höchste Priorität. Durch die festgelegten Maßnahmen soll das Risiko einer weiteren Ausbreitung minimiert werden.
Das Veterinäramt betont, dass die getroffenen Maßnahmen rein vorsorglich sind. Für Menschen geht von der Geflügelpest aktuell keine direkte Gefahr aus.