Goslar. Das Gesundheitsamt des Landkreises Goslar hat in dieser Woche damit begonnen, Bescheinigungen an Personen zu versenden, die von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen sind. Bisher konnten bereits über 2.000 Briefe verschickt werden. Dieser Schritt erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 (SchAusnahmV). Hierüber informiert der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung.
Nach dieser Verordnung mit dem recht sperrigen Namen werden Personen, die eine Corona-Erkrankung überstanden haben, für einen bestimmten Zeitraum vergleichbare Rechte wie bereits vollständig geimpften Menschen eingeräumt.
Wer gilt als genesen?
Als „genesen“ gelten laut Maßgabe der Verordnung diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben – und diese Erkrankung mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können. Dieser Test muss mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate alt sein. Dieser Zeitraum wird in den vom Landkreis Goslar für alle Erkrankten, für die eine positive PCR-Testung vorliegt, ausgestellten „Genesenen-Nachweise“ dargestellt. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Befreiung von der Testpflicht nur durch die Impfung (mindestens eine Impfung erforderlich) erreicht.
Der Landkreis Goslar hat auch an den Personenkreis den Genesenen-Nachweis versandt, bei denen der vorgenannte Zeitraum bereits abgelaufen ist, da dieser ausschlaggebend für die erforderlichen Impfungen ist. Der Nachweis sollte daher bei Beratungen mit dem Hausarzt oder einem Impfzentrum vorgelegt werden. Bis zum Erhalt des Nachweises können Betroffene ihre Quarantänebescheide nutzen, auf der die positive Testung auf Covid-19 vermerkt ist. Allerdings würden diese leider, so der Landkreis Goslar, nicht überall anerkannt.
Hinweis: Wer nur einen positiven Schnelltest oder Symptome aber kein positives PCR-Testergebnis hatte, kann keinen Genesenen-Nachweis erhalten.
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