Goslar. Am vergangenen Mittwoch hatte der Rat der Stadt Wolfsburg einstimmig beschlossen, dass Besitzer von freilaufenden Katzen künftig ihre Tiere nicht nur einer Kastration unterziehen und mit einem Chip kennzeichnen lassen müssen, sondern diese auch in einem Haustierregister aufnehmen lassen müssen. Doch wie sieht es in Goslar aus?
Als Hintergrund für die Änderung der Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen beruft sich die Wolfsburger Stadtverwaltung darauf, dass bloße Kennzeichnungsflicht nicht ausreiche. Eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip seiwertlos, wenn sie nicht mit den Tier- oder Halterdaten in einer zentralen Datenbank kombiniert werde. Erst beides zusammen ermögliche eine Identifizierung des Tieres.
regionalHeute.de hat bei der Stadt- und Kreisverwaltung nachgefragt, wie diese den Vorstoß der Wolfsburger beurteilen und ob eine vergleichbare Lösung auch in Goslarin Betracht kommt.
Zum 1. Juni müssen Katzen kastriert und registriert werden
Das Thema ist in der Stadtgerade sehr aktuell. Vanessa Nöhr, Pressesprecherin der Stadt Goslar verweist hierbei auf einem erst im März diesen Jahres gefassten Beschluss des Rates, wonachdie Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Goslar nunhinsichtlich einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht fürKatzen ergänztworden ist. Die Änderung tritt am 1. Juni in Kraft. Danach sind alle Katzenhalter, die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung zu bewegen, verpflichtetihre Katze zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Auch seitens des Landkreises werde die Kennzeichnungspflicht für Katzen sehr begrüßt, wie Maximilian Strache auf Anfrage von regionalHeute.de berichtet. "Die nun von der Stadt Wolfsburg vorgenommene Änderung läuft im Wesentlichen unter dem Stichwort „Paderborner Modell“ und ist im Grundsatz seit etlichen Jahren bekannt", soder Pressesprecher des Landkreises. "Der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen beim Landkreis Goslar hält den Ansatz für richtig, um das weit verbreitete Problem wild lebender Katzenpopulationen vielleicht nicht beseitigen, aber zumindest einmal angehen zu können."
Die Regelung sei jedoch nicht unproblematisch, so Strache weiter. "Im Vergleich zur Hundehaltung, wo ebenfalls Kennzeichnungs- und Registrierungsvorschriften existieren, ist die Situation jedoch eine etwas andere. Im Zweifelsfall gibt der vermeintliche Halter der Katze an, dass es sich nicht um sein Tier handelt."
Goslar tut es Bad Harzburg gleich
Nach Bad Harzburg, wobereits vor einigen Jahren die Kastrations- und Registrierungspflicht für Katzen eingeführt worden ist, ist Goslar nun die zweite Kommune des Landkreises, die sich für eine Regelung für freilaufende Katzen entschieden hat.
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