Goslar. Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit wird die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und dem Grundwasser ab übermorgen eingeschränkt, wie Stadt und Landkreis Goslar gemeinsam bekanntgeben.
Wegen der Trockenheit führen viele oberirdische Gewässer im Landkreis Goslar gegenwärtig nur noch sehr geringe Wassermengen. Da die Wetterprognose keine baldige Entspannung der Situation erwarten lässt, untersagt die Kreisverwaltung die Beregnung und Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten, aber auch Sportanlagen, wie Fußball- und Golf-, Hockey- und Tennisplätzen mit Grundwasser (Brunnen) und Wasser aus Oberflächengewässern. Die Untersagung gilt sowohl für erlaubnisfreie wie auch für zugelassene Wasserentnahmen. Die Stadt Goslar trifft für ihren Zuständigkeitsbereich eine nahezu gleichlautende Regelung.
Ab wann die Regelung gilt
Die Allgemeinverfügung des Landkreises ist auf Dauer angelegt und tritt am Freitag, den 27. Juni, in Kraft. Sie gilt in den Monaten Mai bis September in der Zeit von 10 bis 18 Uhr.