Goslar. Die Goslarer Polizei nahm heute Stellung zu den bevorstehenden Halloween-Feierlichkeiten und warnte davor, die Grenze zu strafbarem Handeln zu überschreiten.
Nachdem sich der amerikanische Brauch auch in unseren Landen immer größerer Beliebtheit erfreut, wird auch in diesem Jahr wieder mit vielen verkleideten Goslarern zu rechnen sein.
In Anbetracht der zuletzt in Verkleidung verübten Straftaten in der Bundesrepublik meldete sich nun der Pressesprecher der Polizeiinspektion Goslar zu Wort. So seien kleine Scherze durchaus erlaubt, doch sollten die Grenzen zu strafbarem Handeln nicht überschritten werden, viele Streiche seien bereits Sachbeschädigungen, die nicht zu tolerieren seien.
Viele Streiche sind schlichtweg Sachbeschädigungen
Das Werfen von Eiern auf Autos, das Besprühen von Wänden oder sprengen von Briefkästen würde schon ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Eltern sollten ihre Kinder im Vorfeld darüber aufklären, was sich im Rahmen des Spaßes bewege. Außerdem sollten Kinder bei ihren Süßigkeitentouren unbedingt von mindestens einem Erwachsenen begleitet werden.
Auch zu dem Phänomen "Horror-Clowns" bezieht Siemers Stellung. Auch hier schilderte er, wo im deutschen Strafrecht die Grenzen liegen. Bereits das Verfolgen, Nötigen oder Angreifen von Menschen könne schon zu einer Strafverfolgung führen. Zum Schein mit Waffen drohen könnte bereits zu lebensgefährlichen Situationen führen.
In Goslar noch keine Straftaten von Horror-Clowns
Im Gespräch mit unserer Online-Zeitung sprach Siemers aber auch davon, dass es in Goslar bisher noch zu keinen Straftaten von als Clown maskierten Personen gekommen sei. Er erkläre sich das Phänomen damit, dass eine neue Spaßform entdeckt worden sei, die nun Nachahmer finde. Bürger sollten bei Konfrontationen mit Clowns achtsam, aber ruhig bleiben, um abwägen zu können, ob wirklich eine Gefahr bestehe. Grundsätzlich sei bei alkoholisierten Gruppen Vorsicht geboten.
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