Goslar. Am vergangenen Freitag wurde der Goslarer Arzt unter gerichtlichen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Als Substitutionsarzt darf er allerdings derzeit nicht praktizieren.
Der Haftbefehl sei unter Auflagen des Gerichts außer Vollzug gesetzt worden, so Staatsanwältin Birgit Seel gegenüber regionalHeute.de. Abgeschlossen sei das Verfahren noch nicht. Aufgrund der Haftbeschwerde des Arztes habe man bis letzte Woche geprüft, ob er aus der Untersuchungshaft entlassen werden könne. Für eine Entlassung sei wegen Fluchtgefahr die Abgabe seines Reisepasses nötig gewesen, so Seel. Außerdem habe man dem Arzt die Substitutionsbehandlung untersagt.
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