Goslar. Die Fraktion der Grünen hat im Ausschuss für Bauen und Umwelt einen Antrag zum Rückbau von Schottergärten eingebracht. Zu einer Abstimmung kam es jedoch nicht - Zwar stieß der Antrag bei den anderen Fraktionen durchaus auf offene Ohren, die Einführung von Bußgeldern für den Bau von Schottergärten sei jedoch nicht so einfach zu realisieren. Die Grünen haben ihren Antrag deshalb zurückgezogen und wollen nach Angaben von Fraktionssprecherin Sabine Seifarth eine "entschärfte" Variante einbringen.
Dabei gehe es den Grünen nicht um die Zementierung ihres laut der Fraktionssprecherin wohlbekannten Rufs als "Verbotspartei", sondern um die Umsetzung von geltendem niedersächsischen Baurecht. "Wir wollen die nicht verbieten, die sind schon verboten", so Seifarth. Was viele Grundstückseigentümer, Landschaftsarchitekten und offenbar auch Kommunen nicht wissen: In Paragraf 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) heißt es: "Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind." Wie eine Anfrage der Nordwest-Zeitung (NWZ) beim zuständigen Umweltministerium in Niedersachsen aus dem Mai 2019 ergab, fehlen jedoch Kontrollmechanismen für diese Verordnung. Wie Umweltminister Olaf Lies der NWZ sagte, halte er Kontrollen von Privatgärten für "überzogen". Rechtlich dürfte die Bauaufsichtsbehörde jedoch einen Rückbau verlangen.
Zu scharf für den Bauausschuss
Derartige Mechanismen zur Umsetzung des geltenden Baurechts fehlen jedoch in Goslar. Nichtsdestotrotz schien die Formulierung des "angemessenen, abschreckenden" Bußgeldes auch gegen bereits bestehende Schottergärten im Antrag wohl auch eine abschreckende Wirkung auf die übrigen Fraktionen zu haben, zumal die Implementierung eines Bußgeldes sich in der Umsetzung wohl letztlich ebenfalls schwierig gestalte. Die Grünen haben den Antrag daher vorerst zurückgezogen und erarbeiten nun eine geänderte, "entschärfte" Variante.
"Gärten des Grauens"
"Schottergärten haben den unberechtigten Ruf pflegeleicht zu sein und werden auch gerne vermehrt im Bereich von Mehrfamilienhäusern angelegt", so die Antragsteller Sabine Seifarth, Holger Plaschke und Holger Fenke von den Goslarer Grünen. Sie fahren fort: "Nach unserer Anfrage zum Thema Schottergärten Anfang Mai letzten Jahres hat sich diesbezüglich verwaltungsseitig nicht viel getan, die Anlage dieser `Gärten des Grauens´ werden jetzt lediglich in neuen B-Plänen untersagt. Eine Kontrolle findet unseres Erachtens nicht statt, die Anlagen sind aber in Niedersachsen nicht zugelassen."
Kommunen sind zuständig
In einem Rundschreiben an die kommunalen Baubehörden hat das Niedersächsische Umweltministerium im Dezember 2019 die kommunalen Baubehörden explizit auf ihre Zuständigkeit bei der Durchsetzung dieser Rechtsvorschrift hingewiesen - gegen Schottergärten hat das jedoch zumindest in Goslar nicht geholfen. Wie die Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen im vergangenen Jahr antwortete, fehle der Baubehörde für Kontrolle und Durchsetzung des Paragrafen 9 der NBauO das Personal. Generell, so die Verwaltung, sei ein nötiger Rückbau auch häufig nicht das Problem - sondern eine fehlende Anpflanzung im Sinne des Bebauungsplanes.
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