Händlerkennzeichen: Nur für Probe- oder Überführungsfahrt


Symbolbild: Anke Donner
Symbolbild: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Clausthal-Zellerfeld. Wie die Polizei mitteilte, wurde am gestrigen Donnerstag gegen 16.40 Uhr im Stadtgebiet ein Fahrzeug kontrolliert, an dem rote Kennzeichen angebracht waren.


Da das Fahrzeug weder für eine Probe- oder Überführungsfahrt genutzt wurde, musste dem Autofahrer die Einleitung eines Strafverfahrens aufgrund des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz bekannt gegeben werden.

Immer wieder wird beobachtet, dass "Händlerkennzeichen" missbräuchlich benutzt und zweckentfremdet werden. Die Polizei wird weiterhin ein Augenmerk auf entsprechende Verstöße legen und gezielte Kontrollen durchführen.


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