Goslar. Nicht zum ersten Mal wird über die Ausweisung des Innerstetals zur Wasserschutzzone III diskutiert. Am Donnerstag, 5. November, traten die Harzwasserwerke vor den Ausschuss für Bauen und Umwelt. Das Schutzgebiet sei erforderlich, um das Wasser der Innerstetalsperre für eine Trinkwasserversorgung zu schützen. Als Gegenargument wurde die Konzipierung der Talsperre zum Hochwasserschutz genannt.
Eigentlich diene die Innerstetalsperre zum Schutz vor Hochwasser und sei nicht für die Trinkwasserversorgung konzipiert worden, argumentierte Ratsmitglied Henning Wehrmann gegenüber den Vertretern der Harzwasserwerke im
Ausschuss für Bauen und Umwelt. Diese hatten vorher ihr Anliegen zur Erweiterung des Wasserschutzgebiets der Granetalsperre um das Einzugsgebiet Innerstetal vorgetragen. Auch Uwe Schwenke de Wall, dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, erschloss sich nicht die Notwendigkeit des Schutzgebietes: "Was könnte passieren, wenn kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen wird?". Auf diese Frage antwortete Maik Uhlen, von der Abteilung Wasserwirtschaft der Harzwasserwerke, dass in einem sogenannten "WSG III" zum Beispiel ein Verbot zum Ablagern von Gefahrenstoffen geregelt sei. Außerdem sei es nicht erlaubt, in einem solchen Gebiet Biogasanlagen zu errichten und Tanks seien alle fünf Jahre prüfpflichtig, so Thomas Moll von der Wasserschutzbehörde der Stadt Goslar.
Harzwasserwerke stoßen erneut auf Gegenwind
von Alec Pein
Diskussion um Wasserschutzzone III der Innerstetalsperre. Foto: Alec Pein | Foto: Alec Pein
