Haushalt 2020 genehmigt - Oberbürgermeister verhängt Haushaltssperre

Obwohl der Haushalt für das Jahr 2020 genehmigt wurde, verhängt der Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk eine Haushaltssperre aufgrund der Corona-Krise.

Der städtische Haushalt für 2020 ist genehmigt. Aufgrund der unüberschaubaren Auswirkungen der Corona-Krise auf die Stadtfinanzen gilt jetzt aber vorerst eine Haushaltssperre.
Der städtische Haushalt für 2020 ist genehmigt. Aufgrund der unüberschaubaren Auswirkungen der Corona-Krise auf die Stadtfinanzen gilt jetzt aber vorerst eine Haushaltssperre. | Foto: Stadt Goslar

Goslar. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den städtischen Haushalt für das Jahr 2020 mit Schreiben vom 24. März genehmigt. Damit ist der Haushalt nach der notwendigen Auslegung am 10. April rechtskräftig. Dies teilt die Stadt Goslar mit.


„Meine Freude hält sich allerdings in Grenzen“, sagt Goslars Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk mit Blick auf die immensen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Denn davon sei auch der kommunale Haushalt betroffen. Neben Einbußen bei den touristischen Abgaben und den Anteilen an den Gemeinschaftssteuern sei insbesondere bei der Gewerbesteuer mit massiven Einbrüchen zu rechnen. „Wir prognostizieren ein massives Haushaltsproblem, wenn alle Ausgaben wie im Haushalt 2020 vorgesehen auch umgesetzt werden.“

Derzeit sei nicht absehbar, welche Auswirkungen die Einschränkungen im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus auf die städtischen Finanzen haben werden. Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk habe deshalb eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß Paragraf 32 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung angeordnet. Somit werde nun im Einzelfall – soweit nicht rechtliche oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen sind – entschieden, ob im Haushalt geplante Ausgaben tatsächlich getätigt werden.

Konkret bedeute das, dass insbesondere Ausschreibungsverfahren, etwa für Planungs- oder Baumaßnahmen, auf dem Prüfstand stünden. Auch bei jeder neuen personellen Stelle, die ursprünglich im Stellenplan vorgesehen ist, werde die Verwaltung abwägen, ob eine Besetzung zu diesem Zeitpunkt zwingend notwendig sei. Das gelte sowohl für die Kernverwaltung als auch für die Eigenbetriebe Betriebshof, Stadtforst und Goslarer Gebäude Management. Verwaltungsintern heiße das, dass alle Ausgaben bis zu 10.000 Euro nur nach Rücksprache mit den zuständigen Fachbereichsleitern getätigt werden dürfen. Bei höheren Summen sei die Zustimmung des Oberbürgermeisters erforderlich.


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