Goslar. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 27. März die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Goslar genehmigt. Darüber informiert die Stadt in einer Pressemeldung.
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Die Haushaltssatzung wurde am 30. März nach den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und den Bestimmungen der Hauptsatzung bekanntgemacht.
Bis 13. April öffentlich ausgelegt
Im Anschluss an die Verkündung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan mit seinen Anlagen noch bis zum 13. April öffentlich ausgelegt. Die Haushaltssatzung tritt am Tag nach Beendigung der Auslegung des Haushaltsplans in Kraft.
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