Hochwasser: Stadt und Kreis ermitteln Schadenhöhe

von Frederick Becker


Das Hochwasser hinterließ Schäden in zweistelliger Millionenhöhe. Foto: Frederick Becker
Das Hochwasser hinterließ Schäden in zweistelliger Millionenhöhe. Foto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Goslar. Nach dem Hochwasser vom vergangenen Juli geben Kreis- und Stadtverwaltung nun einen Zwischenstand zur Höhe der Schäden. Auf Grundlage der Soforthilfe-Anträge, die bei der Stadt Goslar eingegangen sind, ergibt sich bei den Privaten eine Schadenhöhe (Immobilien und Hausrat) von rund 1,1 Million Euro.


"Anträge für zusätzliche Unterstützungsleistungen sind dabei nicht berücksichtigt", teilt die Stadtsprecherin Vanessa Nöhr mit. Die Schäden an kommunaler Infrastruktur liegen bei etwa 3,3 Millionen Euro.

Die Schäden bei Unternehmen, die der Stadt soweit bekannt sind, betragen 5,9 Millionen Euro. Hier könne es, so Nöhr, durchaus weitere Schäden geben, die der Hochwasser-Anlaufstelle (noch) nicht mitgeteilt wurden. Insgesamt könne man also von einer minimalen Schadenhöhe von 10,3 Millionen Euro ausgehen.

Eine seriöse Schätzung der Schäden im Kreisgebiet ist unmöglich


"Eine seriöse Angabe über die durch das Hochwasser entstandenen Schäden an Privatgebäuden und privatem Eigentum ist weiterhin leider nicht möglich. Voraussichtlich wird eine solche Aussage auch nicht abschließend getroffen werden können", konstatiert Kreissprecher Maximilian Strache. Auch eine Abfrage in den Kommunen des Landkreises Goslar habe leider keine eindeutigen Ergebnisse hervorgebracht. Strache: "In Anbetracht des Hochwasserausmaßes muss jedoch weiterhin davon ausgegangen werden, dass sich die Schäden mindestens im zweistelligen Millionenbereich bewegen."

Anlass zu dieser Prognose liefern laut Strache beispielsweise Daten aus der Antragstellung zum ersten Hilfsprogramm des Landes Niedersachsen. "Insgesamt haben beim Landkreis Goslar 231 Bürgerinnen und Bürger Schäden in Höhe von 2.244.021 Euro angegeben. Im Schnitt lagen die Schäden pro gestellten Antrag demnach bei rund 9.700 Euro (Immobilien + Hausrat). Der Landkreis hat bei der Antragstellung für alle Kommunen mit Ausnahme der Stadt Goslar verantwortlich gezeichnet", berichtet der Kreissprecher.

Das Land hat ein zweites Hilfsprogrammgestartet


Mittlerweile hat das Land auch das zweite Hilfsprogramm auf den Weg gebracht. "In diesem Programm wurde die Schwelle der Mindestschadensumme auf 500 Euro herabgesetzt. Im ersten Programm waren es noch 5.000 Euro. Für das zweite Hilfsprogramm liegen beim Landkreis bisher 37 Anträge vor", so Strache. Die Antragsstellung sei noch bis zum 31. März 2018 möglich und erfordere umfangreiche Vorarbeiten durch die Antragsteller (Klärung Versicherung, Beauftragung von Gutachten), so dass hier ein Großteil der Anträge noch erwartet werde.

"Auch bei den Schäden an der öffentlichen Infrastruktur kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine endgültige Einschätzung vorgenommen werden. Dem uns vorliegenden Zahlenmaterial folgend ist jedoch auch hier weiterhin von Schäden in Millionenhöhe auszugehen", meint der Kreissprecher. So schätze die Stadt Bad Harzburg die Schäden an der öffentlichen Infrastruktur im Tiefbau- und Gewässerbereich auf rund 2,5 Millionen Euro. "Hinzu kommen rund 330.000 Euro im Bereich von öffentlichen Gebäuden, allein bei der Kläranlage der Stadt Bad Harzburg liegt die Schadensumme bei etwa 300.000 Euro."

Die Stadt Langelsheim schätzt die Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in ihrem Zuständigkeitsbereich auf rund eine Million Euro. Die Schäden im Gebiet der Samtgemeinde Lutter sind geringfügig. "Schadensmeldungen aus den Bereichen der Städte Seesen sowie Clausthal-Zellerfeld liegen uns leider nicht vor. Gleiches gilt auch für die Stadt Goslar", meint Strache.

Der Schaden an Verkehrswegen beläuft sich auf 80.000 Euro


Auch der Landkreis Goslar habe Schäden an kreiseigenen Immobilien und Verkehrswegen zu beklagen. Zwei Turnhallen, beide in Bad Harzburg, seien beschädigt worden. Die Schadenhöhe belaufe sich auf rund 205.000 Euro. Ferner seien Verkehrswege beschädigt, die Schadenhöhe beläuft sich in diesen Fällen auf etwas mehr als 80.000 Euro. "Grundsätzlich ist abschließend festzuhalten, dass sich die Schadensfeststellung im öffentlichen Raum als äußerst komplex erweist. Die Kommunen haben noch bis Ende September kommenden Jahres Zeit, ihre Schäden mit entsprechenden Anträgen bei der N-Bank geltend zu machen. Aus den Kommunen haben wir die Rückmeldung erhalten, dass die Schäden neben der Feststellung auch einer gutachterlichen Betrachtung unterzogen werden müssen."

Über Schäden an Gewerbebetrieben liegen nur spärliche Informationen vor, wie der Kreissprecher mitteilt. "Lediglich aus der Stadt Bad Harzburg haben wir eine Meldung erhalten. Dort sind laut Stand der Stadtverwaltung acht Gewerbetreibende betroffen. Die Schadensumme bewegt sich im Bereich von rund 280.000 Euro."

Die Beseitigung von Schäden läuft


Die Beseitigung der Hochwasserfolgen ist nach Angaben von Strache "in allen betroffenen Gebieten im vollen Gang". Mit Blick auf die noch möglicherweise zu erhaltenen Hilfsmittel von Landesseite werde sich dieser Prozess jedoch noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. "Für Hochwasserschutzmaßnahmen sind die Städte und Gemeinden verantwortlich", betont der Kreissprecher. "Allerdings ist der Landkreis Planfeststellungsbehörde für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen, so beispielsweise beim Ausbau der Nette in Rhüden, der vor dem Hintergrund des Starkregenereignisses im Juli durch den Ausbauverband Nette beantragt werden wird." Darüber hinaus habe der Landkreis Goslar zusammen mit dem Landkreis Hildesheim sowie den Städten Salzgitter und Hildesheim ein "Hochwasserschutzkonzept Innerste" beauftragt, das alle vorhandenen Planungen und Projekte erfassen und daraus Einzelkonzepte für lokale Hochwasserschutzmaßnahmen entwickeln soll. Strache: "Die Koordination in diesem Fall, aber auch kreisweit mit den Gemeinden und den Unterhaltungsverbänden, auch der Landesforsten, ist eine Aufgabe, der sich der Landkreis Goslar in den nächsten Jahren annehmen wird."


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