Goslar. Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, trat am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft. Doch wie sieht es im Landkreis aktuell aus?
Kritiker der neuen Regelung befürchteten einen extremen Mehraufwand für dieVerwaltung. Anmeldevorgänge, Kontrollen und Gesundheitsberatungen würden den Rahmen sprengen und/oder zu erheblichen Mehrkosten führen.
Auf Anfrage von regionalHeute.de teilte der Landkreis mit, dass bisher noch keineAnmeldung vonProstituierten bearbeitet werden könnte. Dies sei aus technischen Gründen noch gar nicht möglich (dafür seieine Spezialsoftwareerforderlich).
Nach ersten Erhebungen geht der Landkreis von circa 180 Personen aus, die als Prostituierte tätig sind.Bisher wurden, wie es das neue Gesetz vorschreibt, rund zehngesundheitliche Beratungen durchgeführt. Gebühren dafür würden abernicht erhoben werden.
Kontrollen werden aufgrund des hängenden Anmeldeverfahrens zurzeit auch noch nicht ausgeführt. Aber es lägen auch noch keine externen Hinweisevor, denen man nachgehen müsse.
Teures Verfahren
Für die Ausstellung der Betriebserlaubnis muss der Landkreis eine Gebühr erheben:"Soweit zukünftig Betriebserlaubnisse für Prostitutionsstätten erteilt werden, werden unter Berücksichtigung des derzeit noch nicht rechtsgültigen Kostentarifs zur Allgemeinen Gebührenordnung Gebühren in Höhe des entstandenen zeitlichen Verwaltungsaufwandes von mindestens 300 Euro erhoben. Eine vorläufige Einschätzung - ohne Gewähr für den im Einzelfall später tatsächlich entstehenden Verwaltungsaufwand - ergab einen durchschnittlich entstehenden Kostenaufwand von rund 900 Euro für ein abgeschlossenes Erlaubnisverfahren."
Aufwand schwer einzuschätzen
Im Bereich des Gesundheitsamtes nehmen gegenwärtig zwei Gesundheitsaufseherinnen mit geringen Stundenanteilen die gesundheitliche Beratung wahr. Im Bereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz wird aktuell eine halbe Stelle auf diese Aufgabe verwandt. Für beide Fälle würde gelten, dass aufgrund fehlender Erfahrungswerte der tatsächlich erforderliche personelle und finanzielle Aufwand nicht genau konkretisiert werden kann.
Können sich die Prostituierten das leisten?
Die Verwaltung sieht die neuen Regelungen kritisch: "Aus Sicht des Landkreises Goslar wurde darin nachhaltig bezweifelt, dass sich die neuen Aufgaben durch die vorgesehene Gebührenerhebung kostendeckend erledigen lassen. Zum einen wird eine grundsätzliche Diskrepanz zwischen dem Schutzcharakter der Norm und der Hürde und Belastung einer Gebührenerhebung für die Betroffenen gesehen. Diese sollen nach den Ausführungen des Gesetzgebers aus einer Grauzone herausgeholt werden. Im Umkehrschluss sollen sie mit Gebühren belastet werden, die zudem aufgrund der befristeten Gültigkeit in regelmäßigen zeitlichen Abständen erneut eingefordert werden müssen."
Aber auch die Mehrbelastung der Verwaltung sei unzumutbar: "Zum anderen ist mit einem erhöhten Umsetzungsaufwand der gesetzlichen Regelungen zu rechnen, schon weil bezweifelt werden muss, dass die Betroffenen regelmäßig selbständig tätig werden. Der hier entstehende Mehraufwand durch Überprüfungen, Anordnungen und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten dürfte sich kostendeckend nicht realisieren lassen."
Eine entsprechende Mitteilungzum Thema bringt die Verwaltung auch in die nächste Kreistagssitzung am 5. Februar ein. Hier scheint zumindest dringend Klärungsbedarf zu bestehen.
Weitere Information gibt es beim Landkreis unter:Prostituierten-Schutz-Gesetz - Prostitutionsgewerbe
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