Inzidenz stabil unter 50: 3G entfällt in vielen Bereichen

Eine neue Allgemeinverfügung gilt bereits ab Mittwoch.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Goslar. Die Corona-Neuinfektionen im Landkreis Goslar sind seit Tagen rückläufig. Aus diesem Grund stellt der Landkreis mit Wirkung ab dem morgigen Mittwoch die Unterschreitung der 50er-Inzidenz per Allgemeinverfügung fest. In der Folge fällt in zahlreichen Bereichen die seit zwei Wochen geltende 3G-Regel. Das teilt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung mit.


Restaurants, Kneipen und Bars dürfen demnach wieder ohne einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis besucht werden. Und auch der Friseurbesuch oder die Maniküre im Nagelstudio kommen ohne die „3Gs“ aus. Die Maskenpflicht im Innenbereich bis zur Einnahme des Sitzplatzes bleibt indes bestehen, und auch die Dokumentation der Kontaktdaten ist weiterhin angezeigt. Beim Friseur, im Nagelstudio oder bei vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen ist die Maske über die gesamte Dauer der Behandlung beziehungsweise des Aufenthaltes zu tragen, dies gilt auch für den Einkauf im Einzelhandel, Bau- oder Supermarkt, um nur einige Beispiele aufzuführen.

Private Feiern ohne 3G


Auch private Feiern sind ab Mittwoch wieder ohne die 3G-Regel möglich. Das Land Niedersachsen als Verordnungsgeber und der Landkreis Goslar als zuständige Gesundheitsbehörde raten aber dringend dazu, dass sich nichtgeimpfte Personen vor dem Besuch einer privaten Feierlichkeit einem Test unterziehen, und wenn es nur ein Laien-Selbsttest zu Hause ist.

Landrat Thomas Brych freut sich über die rückläufigen Infektionszahlen und über die Aufhebung der Zugangsbeschränkungen. „Grundsätzlich ist ein Höchstmaß an Normalität immer begrüßenswert, Vorsicht ist aber weiterhin ein guter Begleiter. Ein Corona-Schnelltest ist daher immer eine gute Option, die auch ohne Gültigkeit der 3G-Regel gezogen werden sollte“, sagt Brych.

Die jetzt geltenden Regeln im Überblick.
Die jetzt geltenden Regeln im Überblick. Foto: Land Niedersachsen


Beim Sporttreiben in Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen – einschließlich der Duschen und Umkleiden – fällt die 3G-Regel ebenfalls weg. In Hallenbädern etc. wird jedoch weiterhin die Kontaktdatenerhebung gefordert. Bei Veranstaltungen ab 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist weiterhin ein Nachweis über eine Impfung, eine überstandene Corona-Erkrankung oder eben ein negativer Schnelltest zu erbringen. Bei der freiwilligen Einführung der so genannten 2G-Regel könnten auch die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske und Abstandhalten entfallen. Dies würde im Übrigen auch für Restaurants, Kneipen und Co. gelten. Großveranstaltungen (ab 5.000 bis maximal 25.000 Personen) unterliegen der 3G-Regel plus weiterer Auflagen.

Beschränkungen für Diskos bleiben


In Diskotheken bleibt die 3G-Regelung plus Abstand und Maskenpflicht trotz der neuen Allgemeinverfügung ebenfalls bestehen. Darüber hinaus bleibt es bei einer 50-prozentigen Kapazitätsbeschränkung.

Landrat Thomas Brych weist darauf hin, dass „2G“ das Leben sehr viel einfacher mache und wirbt daher weiter um die Impfbereitschaft in der Bevölkerung. „Im Landkreis Goslar haben die Bürgerinnen und Bürger bisher viel Verantwortung und Solidarität gezeigt. Unsere Impfquote kann sich sehen lassen, es ist aber trotzdem noch Luft nach oben. Daher kann ich nur allen raten, sich impfen zu lassen. Ferner ist es keine schlechte Möglichkeit die 2G-Regel auf freiwilliger Basis anzuwenden, denn dadurch fallen fast alle weiteren Einschränkungen wie Maskenpflicht oder Abstand weg“, erläutert der Chef der Goslarer Kreisverwaltung.


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