Inzidenz über 50: Ab Samstag gilt wieder die 3G-Regel

Neben der Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen ist diese auch bei privaten Feiern mit mehr als 25 Personen anzuwenden.

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Symbolbild | Foto: Marvin König

Goslar. Deutschlandweit steigt seit Tagen die Zahl der Corona-Neuinfektionen. Diese Entwicklung hat auch vor dem Landkreis Goslar keinen Halt gemacht. Für den heutigen Donnerstag hat das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Inzidenz von 52,7 errechnet. Somit liegt der Landkreis seit fünf Werktagen über der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Die Kreisverwaltung hat daher eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, mit der die fünftägige Überschreitung festgestellt wird. Ab kommenden Samstag greift daher wieder in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens die 3G-Regel. Das berichtet der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung.


Ein Termin zum Haare schneiden kann also nur von Personen wahrgenommen werden, die genesen, geimpft oder tagesaktuell getestet sind, und dies auch entsprechend nachweisen können. Auch beim Restaurantbesuch greifen wieder diese Regeln. Bei privaten Feiern oder Zusammenkünften ist die 3G-Regel bei mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen anzuwenden. Mit Blick auf die Beherbergung von Gästen ist, sofern kein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorliegt, zusätzlich zum Anreisetag zweimal wöchentlich ein negativer Test benötigt.

"Klare Vorgaben des Landes"


Erste Kreisrätin Regine Breyther wirbt um Verständnis für die neuerliche Regelverschärfung: „Die Corona-Verordnung des Landes macht mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens klare Vorgaben. Mit der Umsetzung der 3G-Regel werden wir diesen gerecht. Ich möchte daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste unseres Landkreises um entsprechende Einhaltung bitten“, so Breyther. Weiterführende Informationen zur Corona-Situation gibt es auch im Internet unter www.landkreis-goslar.de.


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