Goslar. Wie die Polizei mitteilte, haben Gewerbetreibende in vier Fällen Alkohol und Zigaretten bei Testkäufen in dieser Woche Jugendliche verkauft, in einem Fall war das Jugendschutzgesetz nicht ausgehängt. Das ist die Bilanz einer Kontrolle in 14 Betrieben im in Langelsheim, Wolfshagen, Lautenthal, Wildemann und Jerstedt.
Die 17 Jahre alte Testkäuferin und der 16 Jahre alte Testkäufer konnten in vier verschiedenen Geschäften Wodka, Likör und Zigaretten erwerben. Es handelt sich dabei um Waren, die nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden dürfen. Außerdem war in einem Betrieb kein Jugendschutzgesetz ausgehängt. Es wurden Tankstellen, Supermärkte aber auch kleinere Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels sowie Kioske aufgesucht. Eine Verkäuferin war sich ihrer Sache nicht sicher. Sie lief nach dem erfolgten Verkauf hinter den Jugendlichen her, um den Verkauf rückgängig zu machen. Sie hatte sich bei der Ermittlung des Lebensalters verrechnet und dies noch bemerkt. Dieses Verhalten zeigt sehr deutlich, wie wichtig ihr der Jugendschutz ist.
Es handelt sich in diesem Jahr um den dritten Testkauf, den der Jugendschutz vom Landkreis Goslar, der Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz und die Polizeiinspektion Goslar gemeinsam durchgeführt haben. Die Ergebnisse der Testkäufe zeigen sehr deutlich, dass auch 2018 die Abgabe von Alkohol und Zigaretten an Jugendliche im Fokus der Überwachung bleiben muss.
Verkaufsstellen für Alkohol und Zigaretten sind verpflichtet, die für Ihren Betrieb geltenden Regeln des Jugendschutzgesetzes deutlich sichtbar auszuhängen. Die Betroffenen müssen mit Bußgeldern in Höhe von 150.00 EUR bei Verkauf von Alkohol und Tabakwaren beziehungsweise 75 EUR bei unterlassenem Aushang des Jugendschutzgesetzes rechnen. Verkauft der Betreiber eines Betriebes selbst, beträgt das Bußgeld sogar 300 Euro. Auch im kommenden Jahr werden Polizei Goslar und Landkreis Goslar die Kontrollen mit Testkäufern fortführen.
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