Laut der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen zur Eindämmung der Coronapandemie sind alle politischen Mandatsträger während der Sitzungen von Fraktionen, Gremien oder Gruppen sowie bei Versammlungen von Parteien und Wählergruppen von der Abstandspflicht und des Tragens eines Mund-Nasenschutzes befreit. Der Landkreis Goslar will von dieser Regelung mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung abweichen, wie aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervorgeht.
Landrat Thomas Brych halte es für ein ausgesprochen unglückliches Zeichen, wenn für politische Vertreterinnen und Vertreter bei Zusammenkünften und Versammlungen andere Regeln gelten als für den Rest der Bevölkerung. „Politiker und Politikerinnen haben auch eine Vorbildfunktion wahrzunehmen, diese wird durch die aktuelle Verordnungslage konterkariert. Aus diesem Grund habe ich mich nach Rücksprache mit den Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen dazu entschlossen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. In politischen Sitzungen gilt deshalb bei uns weiterhin das Abstands- und Maskengebot. Besteht ausreichend Abstand, kann die Maske beim Sitzen abgenommen werden“, so Landrat Thomas Brych.
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Dienstag in Kraft. Die vollständige Verfügung ist im Internet unter www.landkreis-goslar.de abrufbar.
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