Rauferei in Kneipe: Mit Schlagring gegen die Polizei


Symbolfoto: Alexander Panknin
Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Bad Harzburg. In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es in einer Bad Harzburger Kneipe zunächst zu verbalen Streitigkeiten zwischen zwei Parteien. Unglücklicherweise stießen die verbalen Mittel an ihre Grenzen, sodass die Streitigkeiten in Körperverletzungen ausuferten und das Einschreiten der Polizei nötig machten.


Wie die Polizei mitteilte, wurde gegen einen 36-jährigen Mann aus Oker und einen 46-jährigen Mann aus Bad Harzburg Strafverfahren eingeleitet. Opfer der beiden wurden ein 33-jähriger Mann aus Ilsenburg und ein 30-jähriger Magdeburger.Der Einsatz des Rettungsdienstes wurde nicht notwendig.

Den involvierten Personen wurde durch die anwesenden Polizeibeamten ein Platzverweis erteilt, dem die Adressaten zunächst auch nachkamen, so die Polizei.

Erneuter Stress


Im Nachgang kam es circa eine halbe Stunde später erneut zu strafbaren Handlungen durch einen der zuvor Beteiligten. Die Polizei war durch einen 19-jährigen Bad Harzburger alarmiert worden, der durch einen 33-jährigen Mann aus Ilsenburg zunächst beleidigt und geschubst und dann mit dem beschuhten Fuß in den Rücken getreten worden sei. Das Opfer erlitt eine schmerzende Rückenprellung. Hier wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet.

Mit Schlagring gegen diePolizei


Ungefähr eine weitere Stunde nach den vorausgegangenen Streitigkeiten, stellten die Beamte ein Auto fest, der zuvor vor der Kneipe abgestellt war.

Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde der 33-jährige Mann aus Ilsenburg am Steuer festgestellt. Einem Atemalkoholtest mit dem Ergebnis von 1,7 Promille hatte er bereits im Rahmen der vorherigen Einsätze zugestimmt.

Als der Mann sich daraufhin weigerte, die Polizeibeamten nach Goslar zur notwendigen Blutentnahme zu begleiten und mit einem Schlagring versuchte, die Polizisten zu verletzten, musste der Widerstand leistende Mann in Gewahrsam genommen werden.

Da er die Polizisten während der weiteren Maßnahmen zudem noch bedrohte und anschließende Ermittlungen ergaben, dass der Mann nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, mussten weitere Strafverfahren eingeleitet werden.

Insgesamt hat sich der Beschuldigte nun aufgrund von Strafverfahren wegen des Widerstands gegen Polizeibeamte, des Verstoßes gegen das Waffengesetz, der Trunkenheit im Straßenverkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Bedrohung und schließlich wegen der versuchten gefährlichen Körperverletzung zu verantworten.


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