Clausthal-Zellerfeld. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat entschieden, die belegärztliche Sonderzulassung im Fachgebiet Chirurgie für das MVZ Oberharz am Klinik-Standort Clausthal-Zellerfeld für Dr. med. Mohamed Diab zum 31. März 2019 zu kündigen. Das teilt die Asklepios Harzkliniken GmbH mit.
Das bedeutet: Ab dem 1. April 2019 darf der Arzt dort keine gesetzlich Versicherten ambulant beziehungsweise als Belegarzt versorgen. Daher dürfen für Patienten auch keine Termine mehr für die ambulante reguläre chirurgische Behandlung vergeben werden. Es ist eine Entscheidung der KVN, die als Körperschaft des Öffentlichen Rechts von Amts wegen darüber befindet. Die Harzklinik Clausthal-Zellerfeld kann die chirurgische Notfallversorgung ausschließlich im Rahmen des § 75 Abs. 1 SGB V sicherstellen.
Das bedeutet, dass die ambulante Notfallbehandlung als vertragsärztliche Leistung nur dann erbracht werden darf, wenn kein Vertragsarzt für die unmittelbare Behandlung des Patienten verfügbar ist. Der ambulante ärztliche Notfalldienst ist für Patienten bestimmt, die wegen akuter Erkrankungen außerhalb der regulären Sprechstunde dringend einen Arzt benötigen. Dies ist zu sprechstundenfreien Zeiten vorgesehen.
Asklepios will Widerspruch einlegen
„Wir sehen den lokalen Bedarf für die chirurgische Versorgung im Oberharz und werden aus diesem Grunde Widerspruch bei der KVN einlegen“, sagte Harzkliniken-Geschäftsführerin Adelheid May. „Überdies haben wir bereits einen Antrag auf Sonderbedarf für die chirurgische Versorgung für das MVZ Oberharz gestellt, darüber wird die KVN voraussichtlich im April 2019 entscheiden.“
Unabhängig davon bleibt die gynäkologische Versorgung im MVZ Oberharz uneingeschränkt sichergestellt. Dr. med. Katharina Hildebrandt, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, sichert die ambulante Versorgung der Frauen im Oberharz.
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